Gnadenjahr beim Tod des Partners
Beantwortet
Fragestellung
Mein Frau ist am 31.12.2017 um 2 Uhr morgens gestorben.
Rein formal gilt das Gnadenjshr für mich nur noch für 2018.
Gibt es da eine Härtefall-Möglichkeit, denn Sie hat an allen Tagen des Jahres 2017 noch gelebt, d.h. der 31.12.2017 müßte noch den Steuerzustand des Jahres 2017 gewesen sein.
Das Jahr 2018 und 2019 sollten mit dem günstigen Steuersatz Steuerklasse 3 festgelegt werden.
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Antwort des Experten
Sehr geehrter Fragensteller,
so sehr ich verstehe, dass dies falsch erscheint. Es steht leider in § 32 a Abs. 6 EStG ganz klar:
"(6) 1Das Verfahren nach Absatz 5 ist auch anzuwenden zur Berechnung der tariflichen Einkommensteuer für das zu versteuernde Einkommen
1.
bei einem verwitweten Steuerpflichtigen für den Veranlagungszeitraum, der dem Kalenderjahr folgt, in dem der Ehegatte verstorben ist, wenn der Steuerpflichtige und sein verstorbener Ehegatte im Zeitpunkt seines Todes die Voraussetzungen des § 26 Absatz 1 Satz 1 erfüllt haben,"
Das führt sicher zu ungerechten Ergebnissen. Manche bekomme fast 2 Jahre. Andere wie Sie leider nur 1 Jahr.
Diskutiert wird die Frage, ob dies rechtmäßig ist oder nicht, aber nach Recherche weder in Literatur noch Rechtsprechung.
Fazit: die Erfolgsaussichten eines Einspruchs erscheinen überaus gering.
Mit freundlichen Grüßen
D. Saeger
- Rechtsanwalt -
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Danke!!