GmbH: Dividenden, Veräußerungsgewinne und -verluste
Fragestellung
GmbH mit It-Beratungsschwerpunkt legt Liquidität in Aktien an (Umlaufvermögen, 1510 Sonstige Wertpapiere).
Sind Dividenden sind steuerpflichtige Einnahmen? Wie zu buchen? Wie abgebildet in Steuerformularen?
Veräußerungsgewinne / -verluste sind nicht steuerwirksam (nur 5 %)? Verbuchung? Wie Abbildung in den Steuerformularen?
Hintergrund:
https://www.bundesanzeiger-verlag.de/fileadmin/Betrifft-Unternehmen/Arbeitshilfen/Fachbeitraege/Streubesitzdividende.pdf
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
09005 5555 13 * anrufen
Antwort von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrter Ratsuchender,
Dividenden sind für eine GmbH steuerpflichtige Einnahmen, wenn die Beteiligung zu Beginn des Veranlagungszeitraums weniger als 10 % des Stammkapitals der jeweiligen Kapitalgesellschaft betragen hat.
Liegt kein Streubesitz vor, wären Dividenden steuerfreie Einnahmen, wobei 5 % der Einnahmen als nicht abzugsfähige Betriebsausgabe gilt.
Bei Ihnen liegt wahrscheinlich Streubesitz vor, da Sie lediglich freie Liquidität in Aktien anlegen. Folglich wäre in den Steuerformularen nichts besonderes zu beachten.
Veräußerungsgewinne sind steuerfrei nach § 8b Abs. 2 KStG. 5 % vom Veräußerungsgewinn gelten als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben.
Der Gewinn aus der Veräußerung wird über das Konto 4906 in die GuV gebucht. In der Körperschaftsteuererklärung müssen dann auf der Anlage GK die außerbilanziellen Korrekturen dargestellt werden (hier: unter Beteiligungen an anderen Körperschaften ab Tz. 77 ff.). 5 % gelten als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben.
In der Gewerbesteuererklärung dürfte aufgrund der Gewinnübernahme lt. Körperschaftsteuergesetz keine Besonderheit zu beachten sein.
Ich hoffe,dass ich Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen konnte. Für weitere Rückfragen stehe ich gerne per Kommentarfunktion zur Verfügung. Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
Sie haben eine Frage im Bereich Steuererklärung?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
Bewertung des Kunden
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
A 165 2017-11-13 Verkauf Lukoil
1510 Sonstige Wertpapiere
Lukoil Verkauf 15.600,75
1830 Postbank Depotkonto
Lukoil Verkauf 24.171,35
4906 Ertr.Abgang Ggstd.UV§3Nr.40/8b
Lukoil Verkauf 8.570,60
Richtig?
Welches Konto bei Verlust?
2. Formular ausfüllen für Beispiel oben
Zeile 77: 8.570
Zeile 79: 428
Richtig?
Wie bei Verlust?
Im Gewinnfall haben Sie es bereits richtig angegeben.
Für den Verlustfall gibt es leider kein anderes Konto. Die Erklärung müsste jedoch in Zeile 83 erfolgen (in Höhe des Verlusts)
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
Also auch im Verlustfall Konto 4906, nur im "Soll"?
das ist korrekt.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff