GmbH Besteuerung bei Fix&Flip / Bauträgergeschäft
Fragestellung
Guten Tag Herr Thomas,
mit einem Freund wollen wir eine größere Immobilie kaufen, diese in 9 Wohnungen aufteilen und umbauen, um diese dann einzeln zu verkaufen.
Wir würden das in einer GmbH machen. Zwei Fragen dazu:
1. Wäre diese GmbH mit dem diesem Vorhaben gewerbesteuerpflichtig oder könnte sie als VV GmbH von der Gewerbesteuer befreit werden? Ich habe gehört, dass solange ein vermietetes Objekt in der GmbH liegt, das "Flippen" auch gewerbesteuerbefreit ist (solange man natürlich keine weiteren gewerblichen Tätigkeiten anbietet).
2. Ich habe noch eine "ruhende" GmbH, über die ich bis letztes Jahr noch Leitungen als IT Berater und Baukoordinator abgerechnet habe. Könnte ich diese GmbH einfach in eine VV GmbH umwandeln - nach Umfirmierung und Änderung des Geschäftszwecks?
Wie könnte so ein Geschäfszweck aussehen?
Vielen Dank schonmal für Ihre Antwort.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Grundsätzlich kann dies vom Finanzamt als gewerlich gewertet werden, wenn in (bedingter) Veräußerungsabsicht eine Immobilie erworben wird. Üblicherweise hält sich das Finanzamt an die Drei-Objekte-Grenze, aber in Einzelfällen beurteilt das Finanzamt dies aich einmal einzelfallbezogen. Gerade bei Zwischenschaltung einer GmbH werden eher strenge Maßstäbe angelegt. Somit wäre dies gegebenenfalls nicht vermögensverwaltend, sondern gewerblich, dementsprechend gewerbesteuerpflichtig.
Ob Sie dies durch ein neu zu gründende oder bereits ruhend vorhandene GmbH abwickeln, macht grundsätzlich keinen Unterschied.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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