GEZ Nachzahlung
Fragestellung
Sehr geehrte Herr Otto,
das angefügte Schreiben habe ich vor kurzem vom Beitragsservice von ARD + ZDF bekommen.
In Summe soll ich 1364,67 € nachzahlen.
Kann ich mich dagegen irgendwie wehren ? Sind evtl. Teilbeträge verjährt ? Was halten sie von dem Ratenzahlungsangebot ?
Bei der GEZ bin ich seit dem 01.02.89 angemeldet und seitdem einmalig am 27.08.2004 innerhalb des Ortes umgezogen. In meinen Unterlagen sind keine Zahlungen an die GEZ seit 2008 zu finden. Zahlungsaufforderungen habe ich seit dem auch nicht bekommen.
Vielen Dank für Ihre Hilfe
V. D.
Mielsdorfer Str. 1
23795 Weede
v.D.@gmxy.org
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Antwort von Rechtsanwalt Reinhard Otto
Guten Abend,
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Ansprüche der GEZ, und um solche handelt es sich, verjähren grundsätzlich in 3 Jahren, beginnend mit dem 31.12. des Jahres, in dem der Gebührenanspruch entstanden ist.
Auf diese Verjährung müssen Sie sich allerdings berufen, die Gegenseite braucht dies ansonsten nicht zu berücksichtigen.
Welche Beträge letztlich verjährt sind, kann ohne eine genaue Kenntnis des offenen Teilnehmerkontos nicht gesagt werden.
Sie sollten daher gegen den gesamten Bescheid Widerspruch einlegen, sich auf eingetretene Verjährung berufen und einen genauen Verlauf des Teilnehmerkontos und der Zusammensetzung der angeblich offenen Beträge verlangen.
Erst dann, wenn das vorliegt, kann gesagt werden, was Sie letztlich aus noch nicht verjährter Zeit schulden.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Otto
Rechtsanwalt
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