GEZ-Gebühren
Fragestellung
Guten Tagen,
ich habe ein kleines Problem mit der GEZ und bin mir nicht sicher wie ich mit diesen umgehen soll.
Sachverhalt:
Im Zeitraum 2013 bis September 2016 habe ich studiert. In diesem Zeitraum habe ich im Wohnheim gelebt. In meiner Uni-Stadt war ich aber nicht gemeldet, sondern nur bei meinen Eltern. Bafög wurde bis Februar 2016 gezahlt.
Seit 30.9.2016 habe ich meinen Zweitwohnsitz in der Nähe meines Arbeitgebers. Dort wohne ich in einer WG und ein Mitbewohner bezahlt, wie das Gesetz es seit 2013 vorsieht, die GEZ-Gebühr und die andern Bewohner habe sich abgemeldet.
Bei meinem Arbeitgeber bin ich seit 1.10.16 angestellt und besitze seit diesem Zeitpunkt mein erstes eigenes Einkommen.
Mein Erstwohnsitz war und ist noch immer bei meinen Eltern, die seit 2013 die Gebühren zahlen. Bei diesen habe ich ein Zimmer mit eigenem Bad, jedoch mit keiner eigenen Küche oder sonstiges.
Bis zur Anmeldung des Zweitwohnsitzes wurde ich nie von der GEZ angeschrieben und habe auch nicht daran gedacht mich Anzumelden und mich dann wieder Abzumelden. Aus diesen Gründen habe ich bis jetzt auch keine Beitragsnummer.
Fragen Teil 1:
1) Bin ich seit März 2016 Beitragspflichtig oder erst seit dem 30.9.2016 (Uni-Stadt)?
2) Da ich mich 2013 nicht ordentlich angemeldet habe um mich ordentlich abzumelden, kann die GEZ den Betrag zurückfordern, obwohl ich faktisch nie Beitragspflichtig war (im Prinzip haben meine Eltern für mich mit bezahlt)?
Vorgehen:
Da ich jetzt für meinen Zweitwohnsitz das GEZ-Formular ausfüllen werde, verweise ich dabei auf meine Mitbewohner und melde ich somit gleich ab.
Fragen Teil 2:
3) Ist dieses Vorgehen richtig und muss ich nur die Adresse des Zweitwohnsitzes angeben?
4) Muss ich jetzt auch meinen Erstwohnsitz bei diesen Anmelden, obwohl meine Eltern zahlen?
5) Wenn ich meinen Erstwohnsitz nicht anmelde (bei meinen Eltern/ kein eigene Wohnung), kann die GEZ danach Gebühren einfordern?
6) Er kursiert viele Meinung und Gerüchte über die Nachzahlung der GEZ-Gebühr, wie ist die Verjährungsregel dieser Gebühr, 3, 10 Jahre oder doch ein anderer Zeitraum?
Viele Grüße
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Fragen beantworte ich einsatzgemäß wie folgt:
1) Bin ich seit März 2016 Beitragspflichtig oder erst seit dem 30.9.2016 (Uni-Stadt)?
Seit dem 30.09.2016.
2) Da ich mich 2013 nicht ordentlich angemeldet habe um mich ordentlich abzumelden, kann die GEZ den Betrag zurückfordern, obwohl ich faktisch nie Beitragspflichtig war (im Prinzip haben meine Eltern für mich mit bezahlt)?
Fordern zwar ja, aber nicht durchsetzen, da Sie eben zuvor nicht beitragspflichtig gewesen sind.
3) Ist dieses Vorgehen richtig und muss ich nur die Adresse des Zweitwohnsitzes angeben?
Sie geben die Adresse des Wohnsitzes an und melden sich mit Hinweis auf Zahlung des Hauptmieters ab.
4) Muss ich jetzt auch meinen Erstwohnsitz bei diesen Anmelden, obwohl meine Eltern zahlen?
Nein; damals waren Sie nicht beitragspflichtig.
5) Wenn ich meinen Erstwohnsitz nicht anmelde (bei meinen Eltern/ kein eigene Wohnung), kann die GEZ danach Gebühren einfordern?
Auch hier wieder: Fordern ja, aber nicht durchsetzen, da Sie nach Ihrer Schilderung nicht beitragspflichtig gewesen sind.
6) Er kursiert viele Meinung und Gerüchte über die Nachzahlung der GEZ-Gebühr, wie ist die Verjährungsregel dieser Gebühr, 3, 10 Jahre oder doch ein anderer Zeitraum?
Drei Jahre ab Fälligkeit, wenn die GEZ Kenntnis hatte oder hätte haben müssen. Ohne diese Kenntnis 10 Jahre.
Noch ein Hinweis: Ich habe hier nun ebenfalls GEZ geschrieben, aber seit dem 01.01.2013 gilt der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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