Gewinnermittlung Freiberufler
Beantwortet von Steuerberater Dipl-Finanzwirt Jeannette Klüsener
Fragestellung
Sehr geehrte Frau Klüsener,
ich habe in 2016 Einkommen mit und ohne MwSt. erzielt: als Psychologin in der Beratung (siehe EÜR Zeile 14) und als Psychotherapeutin (EÜR Zeile 15) – muss ich das in Anlage S getrennt angeben, bzw. macht es das irgendwie einfacher/übersichtlicher für andere Zeilen?
Die MwSt. habe ich noch nicht abgeführt (die Anlage ist auch noch nicht ausgefüllt…): ist mein Eintrag in der EÜR Zeile 14 bis 22 somit richtig?
Ist dementsprechend der Gewinn bei Anlage S auch passend insofern, dass er die MwSt. mit enthält?
Die Betriebsausgaben sind noch nicht komplett aufgelistet – aber Vorsorge, AV und Kind sind fertig - habe ich hier etwas fundamental wichtiges übersehen, was noch zur Minderung des Gewinns beitragen könnte? Andere Anlagen sind nicht relevant.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Vielen Dank für Ihre Mühen, mit freundlichen Grüßen, Katrin Nicolaus
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Dipl-Finanzwirt Jeannette Klüsener
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich nachfolgend gern im Rahmen einer Erstberatung Stellung nehme.
Anlage EÜR
Die Anlage EÜR spiegelt die von Ihnen mit Ihrer Einkommensteuererklärung einzureichende Einnahme-Überschussrechnung an das Finanzamt ab.
Ihre umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen netto ohne Umsatzsteuer gehören in die Zeile 14. Die in diesem Zusammenhang vereinnahmte Umsatzsteuer hierzu gehört in Zeile 16. Sie habe diese ja vom Patienten "schon" vereinnahmt.
Hätten Sie schon an das Finanzamt die Umsatzsteuer gezahlt => Zeile 50, die erstattete Umsatzsteuer => Zeile 17.
Ihre umsatzsteuerfreien Einnahmen gehören in Zeile 15, wie Sie schon geschrieben haben.
Die Umsatzsteuer, die Sie in 2016 erhalten, ist Ihre Betriebseinnahme in 2016, die Vorsteuer ist Ihre Betriebsausgabe in 2016. Wenn Sie nun quasi die Differenz aus der Umsatzsteuer abzgl. Vorsteuer aus 2016 an das Finanzamt in 2017 zahlen, dann ist dieser an das Finanzamt gezahlter Betrag eine Betriebsausgabe in 2017. Über den Zeitraum 2016 und 2017 ergibt sich für Sie: Die Umsatzsteuer ist in der Summe für Sie ein durchlaufender Posten.
Dieser muss aber im Kalenderjahr erfolgswirksam berücksichtigt werden. Das heißt: Die vereinnahmte Umsatzsteuer erhöht zuerst einmal 2016 Ihren Gewinn.
Zeile 84 weist den steuerpflichtigen Gewinn (oder Verlust) aus. Dieser ist in die Anlage S Zeile 4 in einer Summe einzutragen. Ihre Bezeichnung aus freiberuflicher Tätigkeit ist die Psychologische Psychotherapeutin.
Ihre Frage: Die Betriebsausgaben sind noch nicht komplett aufgelistet habe ich hier etwas fundamental wichtiges übersehen, was noch zur Minderung des Gewinns beitragen könnte? kann ich leider im Rahmen dieser Anonymität und im Rahmen der Erstberatung leider nicht konkret beantworten.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen ansonsten weiterhelfen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jeannette Klüsener, Steuerberaterin
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