Gewinne und Lagerbestand in anderes Unternehmen
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Nettelmann,
ich habe ein Einzelunternehmen und darüber eine Geschäftstätigkeit als Amazon-Verkäufer aufgenommen. Das ganze lief im Hintergrund mit 2 weiteren Geschäftspartnern, zunächst auf Probe, ob sich dieser Markt überhaupt lohnt.
Mittlerweile sind ca. 5 Monate vergangen und es hat sich gelohnt, sodass wir bereits im Oktober eine gemeinsame UG gegründet haben.
Das Einzelunternehmen bleibt bestehen, allerdings nicht mehr als Amazon-Verkäufer.
Das Amazon-Konto wurde auf die UG umgeschrieben.
Wie können wir nun steuerlich korrekt und ohne Einbußen, unsere bisherigen Gewinne und den Lagerbestand von Firma A (Einzelunternehmen) nach Firma B (UG) transferieren?
Der Tipp unseres aktuellen Steuerberaters war nicht zufriedenstellend (neues Amazon-Konto eröffnen).
Über Ihre Unterstützung sind wie sehr dankbar!
Freundliche Grüße
D. R.
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Antwort von Steuerberater Prof. Achim Nettelmann
Sehr geehrter Fragesteller,
nach Ihren Angaben üben Sie Ihre selbständige Tätigkeit als Einzelunternehmer aus. Die UG ist ein selbständiges Steuersubjekt bezüglich Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer.
Der Gewinn aus dem Einzelunternehmen wird steuerlich bei Ihnen im Rahmen der Einkommen- und Gewerbesteuer erfasst. Eine Verlagerung des Gewinns aus den Amazon-Verkäufen auf die UG ist nicht möglich.
Bezüglich des Lagerbestandes müssen Sie eine Rechnung an die UG erteilen, die von der UG an das Einzelunternehmen zu begleichen ist. Die Umsatzsteuer auf diese Ausgangsrechnung wird von dem Einzelunternehmen geschuldet und ist bei der UG als Vorsteuer abzugsfähig. Der Lagerbestand kann dabei zu Nettoeinkaufspreisen bewertet werden.
Ich hoffe, dass ich damit Ihre Fragen beantworten konnte. ,
Mit freundlichen Gr0ßen
Prof. Nettelmann
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