Gewinnausschüttung GmbH
Fragestellung
Moin Herr Kneisel,
Gewinn GmbH 2018: 130.000,- €
Gesellschafterbeschluss Juni 2019 vor Abschluss 2018 beschließt Gewinnausschüttung in Höhe von 100.000,- €, der den Gewinn in 2018 mindern soll
Kapietalertragssteuererklärung im Juni 2019 gesendet
Buchung SKR 03 in 2018
? an 0755 Nettoauszahlung
? an 1746 Kapitalertragssteuer
Bisher führten meine Buchungsversuche mit gesammelten Internetwissen immer zu einem Fehler in der E-Bilanz. Konto 2870 lässt sich der GUV nicht zuordnen, Konto 2860 ist im Kontenrahmen nicht vorhanden und ich habe gerade keinen Plan mehr.
2012 war ich mit den Buchungen
2870/0869 Brutto
0869/0755 Nettoauszahlung
0869/1746 Steuer
schon gewinnmindernd erfolgreich, aber jetzt hab ich das Konto 2870 zwar in meinen Ausdruck der GUV als sonstige betriebliche Erträge stehen, aber in der E-Bilanz ist es nicht zugeordnet und jede mögliche Zuordnung meinerseits wurde mit einem Fehler bestraft.
Daher meine Frage, wie buche ich in 2018 richtig?
Buchhaltungsprogramm Lexware Buchhalter pro
Gruß
Britta Große
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Antwort von Steuerberater, vBP Ingo Kneisel
Sehr geehrte Fragestellerin,
im Rahmen einer Erstberatung, Ihres Einsatzes und den von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben, möchte ich Ihre Fragen gerne im Nachstehenden wie folgt beantworten:
Sie haben eine Gewinnausschüttung beschlossen und fragen an wie Sie diese verbuchen sollen. Es handelt sich danach um Gewinn, der aus dem Vorjahr vorgetragen wird.
Zunächst einmal muss ich ein Verständnisproblem Ihrerseits ausräumen. Eine Tantieme o. ä. mindert den Gewinn. Eine Gewinnausschüttung nicht. Die Ausschüttung verringert aber das Eigenkapital der GmbH. Es handelt es sich dabei also definitiv nicht um Kosten, die den Gewinn mindern, da es keine Betriebsausgaben sind. Ausschüttungen verringern also in keinem Fall den Gewinn des Unternehmens.
Durch Ausschüttungen verringert sich somit nur die Eigenkapitalquote und mindert das Kapital der GmbH, den sogenannten Gewinnvortrag. Gebucht wird das nach dem SKR 03 wie folgt:
Konto 0860 Gewinnvortrag vor Verwendung im Soll : an 0755 Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern. Dann bei Auszahlung 0755 an 1200.
Gewinne, die aus Ihrer GmbH ausgeschüttet werden, sind somit Dividendenerträge der Gesellschafter. Der oder die Gesellschafter sind zur Versteuerung verpflichtet.
Ich hoffe Ihre Anfrage richtig verstanden- und ausreichend beantwortet zu haben. Sollten Rückfragen bestehen, nutzen Sie bitte gerne die Nachfragefunktion.
Sollte meine Antwort zu Ihrer Zufriedenheit ausgefallen sein, würde ich mich sehr über eine Bewertung freuen. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Kneisel
Steuerberater
vereidigter Buchprüfer
Potsdamer Str. 148a, 33719 Bielefeld
Telefon (0521) 92420-0
E-mail: info@ingo-kneisel.de
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Leider bekomme ich immer noch den Fehler bei der E-Bilanz, egal ob ich mit oder ohne Ausweis von Bilanzgewinn wähle.
Und da die Ausschüttung nicht gewinnmindernd gebucht wird, würde ja nichts gegen eine Erhöhung der Tantiemen sprechen? Oder muss der Ausschüttungsbetrag in 2019 über dem Gewinn für 2018 liegen?
Beispiel: Gewinn 2018: 50.000,-
Ausschüttung 2019: 100.000,-
Vorjahre waren mit ausreichend Gewinn
möglich oder nicht?
keine Ahnung warum Ihr Programm eine Fehlermeldung ausgibt, wenn Sie nur Bestandskonten ansprechen. Wenn Sie Tantiemen als Lohn- oder Gehaltsbestandteil gewinnmindernd zahlen wollen, lesen Sie bitte Folgendes:
https://www.lexware.de/artikel/tantieme-des-gmbh-geschaeftsfuehrers-diese-regeln-gelten-bei-der-steuer/
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Kneisel
Steuerberater, vBP
Immerhin hat mich Ihre Antwort darauf gebracht, einmal an den richtigen Stellen zu suchen ;-)
Antwort aus dem Forum:
das ist bei Lexware ( und auch noch bei einigen anderen Programmen ) leider nicht möglich.
Das Jahresergebnis kann nicht vor Bilanzaufstellung verwendet werden.
Es können auch keine Rücklagen, Zwangsthesaurierung etc. dargestellt werden.
Bei Lexware wird das Ergebnis als Variable in die Bilanzauswertung übertragen.
Die Schlussbilanz kann nur ohne Ergebnisverwendung aufgestellt werden und der gesamte Überschuss wird dann als
"Gewinnvortrag vor Verwendung" in das nächste Wirtschaftsjahr übergeben.
Dort kann - unter Verwendung des Kontos 9000 - die Eröffnungsbilanz dann so umgebucht werden, daß die Eröffnungsbilanz
so aussieht, wie die Schlussbilanz ( mit Ergebnisverwendung ) hätte aussehen müssen.
Natürlich ist das im Anhang dann eben entsprechend zu erläutern.
unser Ruf lebt von Ihrer Meinung. Wenn Sie insoweit mit meiner Beratung zufrieden waren, würde ich mich sehr über eine Bewertung Ihrerseits freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Kneisel
Steuerberater, vBP
ich denke nicht, dass Sie von mir eine Bewertung erhalten möchten.
Nachem ich in einem Forum tatsächlich auf jemanden gestoßen bin, der Ahnung hatte, habe ich die von Ihnen vorgeschlagenen Buchungen in 2018 storniert, da diese erst in 2019 gebucht werden dürfen und siehe da, die Bilanz ließ sich senden.
Der Link zu den Tantiemen war allerdings wirklich hilfreich.
Insofern haben Ihre Vorschläge mich dazu gebracht doch intensiver im Net zu suchen, aber ich denke nicht, dass dies eine positive Bewertung rechtfertigen würde.
Die gute Nachricht ist, ich verspüre auch keine Lust mich wegen Ihrer Gebühren zu streiten. Das verbuche ich als Erfahrung.
Mit freundlichem Gruß
Britta Große