Gewinnausschüttung GMBH an Gesellschafter
Beantwortet von Steuerberater Bernd Thomas in unter 2 Stunden
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Thomas,
ich habe am 08.10.2020 eine GMBH in hamburg gegründet im Transportgewerbe.
Als Hauptberuf bin ich Angestellter in Vollzeit.
Nun möchten ich eine Auschüttung des Gewinns m Ende des Jahres vornehmen.
Gehen wir von einem Gewinn- und Verlusst (GuV) von 50.000 EUR aus.
Den Gewiin aus dem GuV darauf muss ich die Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, Solidaritätssteuer zahlen.
GuV Betrag - Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Soli = Ausschüttungsbetrag.
Da mein persönlicher Steursatz bei 38% liegt würde ich den Ausschüttungsbetrag mit der Abgeltungseteur/Kapitalertragsteuer (25%) und Soli (5,5%) besteuern.
Wenn ich das mit der Abgeltungssteuer besteure, muss ich dann aufgrund der Gewinnausschttüng nochmal in meiner Einkommensteuererklärung besteuern wie z.b. zweit Job mit der Klasse 6 oder habe ich da keinen Nachteil, da ich die Gewinnauschüttung mit der Abgeltungssteuer besteuert habe?
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Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Bei Ausschüttung muss die GmbH eine Anmeldung vornehmen und Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer abführen. Damit tritt die Abgeltungswirkung ein (§ 43 Abs. 5 Satz 1 EStG).
Ein Antrag auf Günstigerprüfung im Rahmen der Einkommensteuererklärung ist zulässig, aber nicht verpflichtend.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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Können Sie anhand des GuV ergebinnses mit einmal kurz berechnen wieviel Gewinnauschüttung nach Steuern ich hätte und dann den Betrag abzüglich der Abgeltungsssteur und Soli?