Gewinn vom Einzelunternehmen in UG übertragen
Beantwortet von Steuerberater Christian Peter in unter 1 Stunde
Fragestellung
Guten Tag,
ich habe zum Jahresende folgende Problemstellung.
Ich bin Unternehmer mit zwei Firmen die im Fast gleichen Bereich arbeiten.
Unternehmen A: Einzelunternehmen seit 2007, Umsatz ca 80T€ im Jahr, Gewinn ca 30T€ im Jahr, keine Angestellten
Unternehmen B: UG (haftungsbeschränkt) seit 2013, Umsatz ca 150T€ im Jahr, Gewinn ca 5T€ im Jahr, es gibt nur den Geschäftsführenden Gesellschafter (mich)
Unternehmen A hat seit langem Material was vermietet wird. Damit ist Unternehmen B beauftragt.
Unternehmen B hat 2017 auch Material beschafft was ebenfalls vermietet wird.
Das läuft jetzt so gut, dass Unternehmen A in diesem Jahr ca 10T€ zusätzlichen Gewinn hat.
Die Überlegung war jetzt statt in mehr Material zu investieren was Unternehmen A dann gehört, einen Großteil des Geldes in irgendeiner Form an Unternehmen B zu übertragen, was dann das Material Kauft oder z.B. in eine Gmbh umgewandelt wird (beides wären denkbare Wege).
Problematik: Wenn ich das Geld einfach aus Unternehmen A nehme muss ich darauf sowohl Gewerbesteuer als auch Einkommensteuer zahlen.
Dann packe ich das Geld in Unternehmen B und kaufe das Material. Ich habe aber ca 20% weniger Kaufkraft als wenn ich das Material direkt mit Unternehmen A kaufen würde, da ich damit meinen Gewinn von Unternehmen A im aktuellen Jahr entsprechend reduzieren würde.
Gibt es einen Weg das Geld aus Unternehmen A zu Unternehmen B zu bekommen ohne dabei Massiv Steuern zahlen zu müssen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Mit freundlichen Grüßen
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Antwort von Steuerberater Christian Peter
Sehr geehrter Ratsuchender, Ihre Anfrage kann ich wie folgt beantworten: Die bloße Geldentnahme aus Einzelunternehmen A löst keine Steuerzahlungen (weder Einkommensteuer noch Gewerbesteuer) aus. Sollten Sie eine Privatentnahme in Form einer Barmittelentnahme aus der Kasse vornehmen, so vermindert sich im Aktiva die Kasse und im Passiva das Eigenkapital – also das Betriebsvermögen des Unternehmens. Da diese Buchung nichts mit dem Gewinn zu tun hat, beeinflusst dieser Vorgang nicht die steuerliche Belastung des Unternehmens. Sie spielt sich auf der Vermögensebene ab. Die Einlage von Barmitteln in das Unternehmen B ist eine erfolgsneutrale Einlage von Barmitteln (Buchung Kasse an Eigenkapital Unternehmen B). Auch der Einlagevorgang führt zu keinen Steuerzahlungen. Ich hoffe, Ihnen damit geholfen zu haben und würde mich über eine positive Bewertung freuen. Mit freundlichen Grüßen Ihr Steuerberater
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vielen Dank für Ihre Antwort. Ich bin nicht ganz sicher ob ich mich richtig ausgedrückt habe oder eventuell selbst etwas falsch verstehe.
Unternehmen A ist EÜR veranlagt
Unternehmen B fertigt eine Bilanz an.
Die reine Geldentnahme an sich löst keine Steuerzahlung an sich aus, das ist mir schon klar.
Wenn ich jetzt aber auch Unternehmen A 10T€ per Privatentnahme entnehme, bleiben diese ja trotzdem in der EÜR im Gewinn enthalten (oder habe ich das seit jahren falsch verstanden).
Ich habe dann 10T€ in der Hand, muss am Jahresende aber trotzdem für 30T€ Gewinn Steuern (Gewerbe und Einkommensteuer) zahlen.
Ich würde aber lieber auf 20T€ Gewinn Steuern zahlen, weil ich die 10T€ ja in da andere Unternehmen packen will.
Das war der eigentliche Ansatz meiner Frage.
Sie haben Recht, die 10T bleiben im Gewinn des Unternehmens A enthalten, eine Privatentnahme spielt sich auf der Vermögensebene ab.
Nachträglich können Sie den Gewinn zwischen beiden Unternehmen nicht mehr verändern.
Im Folgejahr würden Sie nach der Einlage mit den 10T den Gewinn im Unternehmen B erwirtschaften.
Ich hoffe, der Fall ist somit geklärt. Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen