Gewinn nach Steuern
Beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen in unter 1 Stunde
Fragestellung
Hallo,
Ich hätte folgende Frage an Sie:
Es handelt sich um eine Selbstständigkeit als Einzelunternehmer als Hauptgewerbe mit einem Hebesatz von 400%. Kirchensteuer fällt keine an.
Fall 1 :
Monatlich werden 200.000€ (238.000€ inkl. MwSt.) umgesetzt und an Ausgaben gibt es monatlich 140.000 (166.600 inkl. MwSt.) für den Wareneinkauf.
Sonstige monatliche Kosten sind nur 750€ für die Krankenkasse und 500€ Miete für das Lager.
Fall 2:
Monatlich werden 200.000€ (238.000€ inkl. MwSt.) umgesetzt und an Ausgaben gibt es monatlich 140.000 (166.600 inkl. MwSt.) für den Wareneinkauf. Jetzt gibt es aber noch einen Subunternehmer für Vertrieb und Marketing der monatlich 16.600€ (19.754 inkl. MwSt) kostet.
Sonstige monatliche Kosten sind nur 750€ für die Krankenkasse und 500€ Miete für das Lager.
Wie viel Gewinn NACH Steuern bleibt in beiden Fällen jeweils übrig? Es handelt sich hierbei nicht um eine konkrete Gewinnermittlung, allerdings würde Ich gerne wissen wie viel mich der Subunternehmer effektiv im Monat kosten wird
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen
Hallo und vielen Dank für Ihre Anfrage!
Gerne beantworte ich Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung.
Zu Fall 1: Der Gewinn vor Gewerbesteuer beträgt ca. 714.000 Euro p.a. Die Gewerbesteuer ca. 96.000 EUR. Die Einkommensteuer beträgt in dem Fall ca. 243.000 EUR. Nach Steuern verbleiben Ihnen also ca. 375.000 EUR.
Fall 2: Der Gewinn beträgt ca. 515.000 EUR vor Gewerbesteuer. die Gewerbesteuer beträgt etwa 66.000 EUR, die Einkommensteuer etwa 179.000 EUR. nach Steuern bleiben ca. 270.000 EUR.
Bei Ausgaben i.H.v. ca. 200.000 EUR für Subunternehmer sparen Sie somit etwa 94.000 EUR Steuern. Nach Steuern kosten Sie die Subunternehmer also ca. 106.000 EUR = ca. 8.800 EUR pro Monat.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne eine Rückfrage ein.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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