Gewinn aus Onlinewetten
Beantwortet in unter 2 Stunden
Fragestellung
Guten Tag,
wie ist derzeit die Rechtslage bei Gewinnen aus Onlinewetten. Ich habe schon versucht mich zu belesen. Bin aber nicht schlau draus geworden. Ob überhaupt bei Gewinnen aus Glücksspiel( Onlinewetten) eine Steuer beglichen werden muss. In einigen Foren wird geschrieben, dass eventuell "Berufspieler" vom Finanzamt Post erhalten können. Jedoch ist nirgends zu finden ab wann man denn als Berufspieler bezeichnet werden kann. Das einzige was ich bisher finen konnte ist, dass wenn man keine Einnahme außer durch das Glücksspiel bezieht, dann muss man wohl Erwerbssteuer bezahlen. Da ich berufstätig bin, würde dies eig. nicht auf mich zutreffen.
Meine Fragen daher, kann es passieren, dass wenn ich monatlich Gewinn aus den Onlinewetten beziehe, dass ich dann Steuern dafür bezahlen muss? Gibt es eine Grenze ab wann dies zutrifft oder trifft dies überhaupt zu? Und wenn, welche Steuern in welcher Höhe würde es sein?
Vielen Dank.
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Antwort des Experten
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Hier muss man unterscheiden zwischen einem "Berufsspieler" und rein privaten Wetten.
Auch muss unterschieden zwischen Sportwetten und anderen Wetten.
Bei Sportwetten werden derzeit 5 % erhoben.
Bei anderen Wetten wird keine Steuer erhoben.
Bei privaten Spielern wird nichts besteuert.
Wenn man aber nur wettet und damit sein gesamtes Einkommen generiert, muss man aber Einkommenssteuer zahlen.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt
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Vielen Dank.
leider beantwortet das meine nicht wirklich. Denn ab wann ist man denn Berufsspieler? Den mein gesamtes Einkommen stammt nicht nur aus dem Wetten.
Die 5% Steuer trägt ja auch der Onlineanbieter (unabhänig ob dieser das dann dem Spieler weiter gibt) oder?
Vielen Dank.
Berufsspieler kann nur sein, wer ausschließlich von den Einnahmen aus solchen Wetten lebt.
Da Sie auch andere Einkommensquellen haben, sind Sie kein Berufsspieler.
Insoweit besteht nach § 2 Einkommenssteuergesetz keine Verpflichtung, die Gewinne zu versteuern.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt