Gewerblichkeit der Verkäufe
Beantwortet von Steuerberaterin, Dipl. Finanzwirt Regina Joswig
Fragestellung
Liegt Gewerblichkeit der Verkäufe vor - auch wenn nur aus eigenen Beständen verkauft wird, keinerlei Zukäufe getätigt wurden und das nicht mehr beabsichtigt ist (71 J.). Es soll nur noch - wie schon seit Jahren - eigene Vermögensverwaltung betrieben werden. Deshalb die geplanten Verkäufe in 2020.
Gewerblichkeit bei Ein- und Verkauf von Immobilien
Jahr Zahl der Verkäufe von Immobilien Zahl der Einkäufe von Immobilien Bemerkungen
2013 4 Eigentums-wohnungen keine Zukäufe Alle Verkäufe erfolgen und sollen in 2020 erfolgen aus eigenen Beständen.
Also keinerlei Zukauf.
VERKÄUFE KÄUFE
2014 keine keine Zukäufe
2015 1 ETW keine Zukäufe
2016 keine keine Zukäufe
2017 keine keine Zukäufe
2018 keine keine Zukäufe
2019 3 ETW`s keine Zukäufe
2020 Geplant: keine Zukäufe
1 Haus
6 ETW`s
1 Laden
Mit freundlichen Grüßen
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberaterin, Dipl. Finanzwirt Regina Joswig
Bitte verlängern Sie die Deadline bis Dienstag 11.00 Uhr.
Danke.
Der Sachverhalt ist noch mir nicht ganz klar.
Hatten Sie in 2013 bereits 4 ETW oder wurden diese in 2013 gekauft oder verkauft ? Falls sie verkauft wurden, wann war die Anschaffung?
Wurden in 2015 1 ETW und in 2019 3 ETW gekauft oder verkauft? Wenn verkauft, wann wurden diese angeschafft?
Ich brauche die Daten der Kaufverträge aller Objekte ( die in 2020 verkauft werden sollen)von der Anschaffung, um zu prüfen, ob ebventuell Gewerblichkeit oder ein privates Veräußerungsgeschäft vorliegt.
Am besten telefonieren wir heute. Sie können mich gerne ab 10.00 unter 0228-9153513 anrufen
Mit freundlichen Grüßen
Regina Joswig
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Danke.
Der Sachverhalt ist noch mir nicht ganz klar.
Hatten Sie in 2013 bereits 4 ETW oder wurden diese in 2013 gekauft oder verkauft ? Falls sie verkauft wurden, wann war die Anschaffung?
Wurden in 2015 1 ETW und in 2019 3 ETW gekauft oder verkauft? Wenn verkauft, wann wurden diese angeschafft?
Ich brauche die Daten der Kaufverträge aller Objekte ( die in 2020 verkauft werden sollen)von der Anschaffung, um zu prüfen, ob ebventuell Gewerblichkeit oder ein privates Veräußerungsgeschäft vorliegt.
Am besten telefonieren wir morgen. Sie können mich gerne ab 10.00 unter 0228-9153513 anrufen
Mit freundlichen Grüßen
Regina Joswig
Beantwortung Ihrer Fragen vor dem Telefonat:
Vier ETW in 2013 verkauft:
Einkauf von 3 ETW in 2012
Einkauf von 1 ETW in 2010
Eine ETW in 2015 verkauft:
Einkauf in 2012
Drei Wohnungen = ETW`s wurden in 2019 verkauft:
Einkauf in 2010
Geplanter Verkauf in 2020: Haus, 6 ETW und 1 Laden
Jeweiliger Einkauf: 22.04.2010
Mit freundlichen Grüßen
A. A.
Eigentlich müssten Sie sich schon im gewerblichen Grundstückshandel befinden oder wurden die Verkäufe bisher als private Veräußerungsgeschäfte behandelt?
Sie erreichen mich morgen leider nur mobil unter 0171-4292667.
Mit freundlichen Grüßen
Regina Joswig
2019 ist natürlich noch nicht veranlagt. Eine ETW privat genutzt: diese wohl nicht zu versteuern.
Bei den beiden anderen ETW in 2019 könnte wieder die SPEKU-Frist greifen.
Was aber mit Verkäufen in 2020 - nach Ablauf von 10 Jahren? Dies müßte doch steuerfrei sein; oder ??
Mit freundlichen Grüßen
A.A.
Wenn ich bislang als gewerblicher Grundstückshändler eingestuft worden wäre, hätte er eine gesonderte Bilanz aufstellen müssen. Dies ist in allen Jahren nie der Fall gewesen.
Also gilt bzw. galt die Spekulationsfrist.
Wenn ich in 2020 aufgrund der geplanten Verkäufe als Gewerbl. Grundstückshändler eingestuft werden sollte, müsste er sodann die Werte aus 2020 einstellen in Bilanz = Verkaufswerte in den Notarverträgen. Also 0 Gewinn.
Eine verbindliche Auskunft beim Finanzamt? Hiervon rät er ab. Man stößt sie mit der Nase drauf. Nichts tun und abwarten. sagte er.
Auch Ihre Meinung?
Es ist richtig, dass für die verbindliche Auskunft der Sachverhalt geschildert werden muss.
Abwarten heißt zumindestens eine gewisse Unsicherheit in Kauf zu nehmen.
Bezüglich der Einstellung der Werte in die Bilanz bin ich anderer Auffassung.
Wir können ja so verbleiben, dass Sie sich melden, wenn es nach der Abgabe der Erklärung 2020 Probleme gibt.
Bitte prüfen Sie noch, ob Ihre Steuerbescheide ab 2013 endgültig, d.h. nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen sind.
Mit freundlichen Grüßen
Regina Joswig
Die Steuerbescheide sind ab 2013 immer unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen.
Wie müssten nach Ihrer fachlichen Meinung die Hauswerte in die Bilanz eingestellt werden, wenn ich in 2020 als gewerblicher Grundstückshändler eingestuft werden würde (dann außerhalb der 10. J. Frist)? Nicht mit den Verkehrswerten in 2020? Sondern ?
Bis Abgabe Erklärung 2020 möchte ich nicht mit der Klärung des SVs warten.
Es würden dann die Werte zu dem Zeitpunkt gewählt werden.
Bitte klären Sie mit Ihrem Steuerberater warum aus seiner Sicht der Vorbehalt der Nachprüfung vorliegt. Haben Sie noch andere Einkünfte z.B. aus Gewerbebetrieb?
Mit freundlichen Grüßen
Regina Joswig
Wegen Vorbehalt der Nachprüfung und dem `warum` habe ich den Stb schriftlich befragt.
Melde mich sodann.