Gewerblicher Grundstückshandel - 3 Objekt Grenze
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe Leukämie und kann meinen Erben die Verwaltung meiner erarbeiteten Immobilien nicht zumuten. Alle Häuser habe ich über 10 Jahre. Greift trotzdem die "Drei-Objekt-Grenze"? Ist der Verkauf eines Doppelhauses ein Objekt? Kann ich ein 5-Familien-Haus in 5 Eigentumswohnungen aufteilen?
Vielen Dank und
freundliche Grüße
R. L.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
0900-1010 999 * anrufen
Antwort von Steuerberaterin Ines Witt-Rachuba
Sehr geehrter Ratsuchender,
Die Grenze von der privaten Vermögensverwaltung zum Gewerbebetrieb wird überschritten, wenn nach dem Gesamtbild der Betätigung die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung gegenüber der Nutzung von Grundbesitz im Sinne einer Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten entscheidend in den Vordergrund tritt . Dabei haben die Zahl der veräußerten Objekte und der zeitliche Abstand zwischen dem Erwerb des Grundstücks oder der Errichtung von Gebäuden und dem Verkauf eine indizielle Bedeutung. Eine nicht steuerbare Vermögensverwaltung ist in der Regel überschritten, wenn mehr als drei Objekte innerhalb eines Zeitraums von etwa fünf Jahren ab dem Erwerb oder der Errichtung der Objekte wieder veräußert werden. D.h. in Ihrem Fall kann man nicht mehr von gewerblichem Grundstückshandel sprechen, weil Sie alle Objekte mehr als 10 Jahre besitzen.
Insofern erübrigt sich wohl die Frage nach der steuerlichen Auswirkung bei Aufteilung des 5-Familien-Hauses in 5 Eigentumswohnungen. Die Aufteilung selbst ist dem Vorgang eines Erwerbes i.S. der Beurteilung der Drei-Objekt-Grenze nicht gleichzusetzen und hat dafür keine Bedeutung. Gleichwohl wäre jede Eigentumswohnung je ein Objekt. Ein Doppelhaus ist ein Objekt. Sofern zwischen Erwerb und Veräußerung mindestens 5 Jahre liegen, wird darin kein gewerblicher Grundstückshandel zu sehen sein.
Ich hoffe Ihnen damit erschöpfend Auskunft gegeben zu haben.
Sofern Sie mit der Beantwortung Ihrer Frage zufrieden sind, würde ich mich über eine Bewertung freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Ines Witt-Rachuba, Steuerberaterin
Sie haben eine Frage bezüglich der Gewerbesteuer?
Schildern Sie Ihren Fall und erhalten Sie von unseren Steuerberatern kostenlos und unverbindlich Angebote zur Lösung Ihres Falles!
Nach dem Einstellen Ihrer Frage erhalten Sie individuelle Preisangebote unserer Experten, aus welchen Sie einfach das für Sie passende Angebot auswählen können!
Hier kostenlos und unverbindlich Angebote einholen!
Bewertung des Kunden
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).