Gewerbesteuer und Gewinnermittelung
Beantwortet von Steuerberater Dipl-Finanzwirt Jeannette Klüsener in unter 2 Stunden
Fragestellung
Hallo,
ich musste im Jahr 2017 über 19.000 € Gewerbesteuer nachzahlen.
1 x 6.000 € für das Jahr 2015
1 x 6.000 € für das Jahr 2016
1 x 7.000 € für das laufende Jahr 2017
Jetzt bei der Steuererklärung für das Jahr 2017 erhöht mein Steuerberater nun den Gewinn von 35.000 € (Laut BWA Dezember 2017) auf 54.000 €
Er ist der Meinung das die bezahlte Gewerbesteuer zu dem Gewinn dazu gehört.
Diese bezahlte Gewerbesteuer muss er dann bei der Steuererklärung dazu rechnen.
Schauen Sie sich doch bitte zur Hilfe Die beigefügten Unterlagen an .
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Antwort von Steuerberater Dipl-Finanzwirt Jeannette Klüsener
Sehr geehrter Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich möchte Ihnen nachfolgend im Rahmen einer Erstberatung einen Überblick über die steuerlichen Besonderheiten Ihres vorgetragenen Sachverhalts geben:
Grundsätzlich gilt:
Gemäß § 4 Abs. 5b EStG in der Fassung des Unternehmensteuerreformgesetzes vom 14.8.2007 (BGBl. I 2007, 1912) sind die Gewerbesteuer (und die darauf entfallenden Nebenleistungen) keine Betriebsausgaben.
Sie haben in 2017 laut Ihren Angaben EUR 19.000 Gewerbesteuer 2015 bis 2017 gezahlt. Diese sind keine steuerlichen Betriebsausgaben und dürfen somit den laufenden steuerlichen Gewinn in 2017 nicht mindern. Grundsätzlich werden die Gewerbesteuerzahlungen vom laufenden Geschäftskonto bezahlt, mindern also den laufenden Gewinn und werden dann bei der Ermittlung des steuerlichen Gewinns wieder hinzugerechnet. Somit ist die Berechnung der Gewerbesteuer grundsätzlich richtig, wenn die Gewerbesteuer den laufenden Gewinn gemindert hat, Dieses ist aber als einzelne Position aus der beigelegten Einnahmen-Ausgaben-BWA nicht erkennbar. Im übrigen möchte ich anmerken:Es handelt sich bei der Berechnung Gewerbesteuer 2017 um die Gewerbesteuervorauszahlungen des laufenden Jahres 2017in Höhe von EUR 19.717, die zum laufenden Gewinn EUR 35.720 hinzugerechnet werden => siehe Berechnung Gewerbesteuer-Forderung im unteren Teil. Auch diese einzelne Position kann ich nicht in der beigefügten BWA erkennen.
Bitte lassen Sie sich die Gewinnminderung genau aufzeigen. Ggf. wird die Berechnung der Gewebresteuer berichtigt.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen Ihre Frage beantworten und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jeannette Klüsener, Steuerberaterin
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