Gewerbeanmeldung oder gibt es einen anderen Weg?
Fragestellung
Guten Morgen Herr Thomas,
mein Name ist V. G. und bei mir liegt derzeit folgendes Szenario vor.
Abgeschlossenes Wirtschaftsingenieurstudium
Privatversichert, da mein Vater verbeamtet war. Derzeit bin ich immer noch privatversichert (monatlicher Beitrag von 125€)
Vor kurzem habe ich ein Angebot eines Start-ups erhalten für 3 Monate auf Freelancer Basis (2.200€) bei ihnen zu arbeiten (in den Bereichen Content Creation aber auch in technischer Richtung). In 3 Monaten steht bei beidseitigem Einverständnis eine Übernahme in das Unternehmen an. Derzeit habe ich noch kein Gewerbe angemeldet, möchte aber spätestens Anfang nächsten Jahres eines anmelden, da sich mein Hobby "Fotografie & Videografie" langsam immer mehr Richtung Auftragsarbeiten (Hochzeit, Werbefotografie, Kooperationen mit Unternehmen) entwickelt.
Nun zur eigentlichen Frage, muss ich bereits jetzt ein Gewerbe (Einzelunternehmen) anmelden, um dem Start-up eine Rechnung stellen zu dürfen oder gibt es eine Alternative. Und falls ich ein Gewerbe anmelden muss, was muss ich bei der Anmeldung beachten ( auch bzgl. IHK, Berufsgenossenschaft?!)
Ein optimales Szenario für mich wäre zu warten, bis ich in ein Arbeitnehmerverhältnis übernommen werde und erst dann ein Gewerbe für meine nebenberufliche Fotografie anmelde. Ansonsten würden sich zusätzliche Kosten (wie z.B. Krankenkassensatzerhöhung, Anmeldung und Ummeldung ) ergeben. Aber ich bezweifle, dass das möglich ist.
Ich freu mich auf ihre Antwort!
Mit freundlichen Grüße,
V. G.
P.S.: Ich bin derzeit auf der Suche nach einem Steuerberater, haben Sie auch einen Kanzlei in München oder führen Sie ihre Beratung nur onlie/via Telefon durch?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Die Gewerbeanmeldung ist lediglich gegenüber der Gemeinde wichtig. Eine unterlassene Gewerbeanmeldung könnte eine Ordnungswidrigkeit darstellen und entsprechend geahndet werden, etwa wie Falschparken, dies ist aber eher untyüisch.
Aus steuerlicher Sicht ist es jedoch wichtig, dem Finanzamt mitzuteilen, dass Sie gewerblich tätig werden. Diese Pflicht besteht unabhängig von der Frage der Gewerbeanmeldung. Hierzu sollten Sie dem Finanzamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung übersenden, wenn Sie dem Finanzamt eine formlose Mitteilung schicken, bekommen Sie den Fragebogen zugeschickt.
Eine Anmeldung bei der IHK halte ich in Ihrem Fall für entbehrlich, die Berufsgenossenschaft wäre nur erforderlich, wenn Sie Angestellte beschäftigen. Allerdings können Sie sich freiwillig bei der Berufsgenossenschaft versichern.
Krankenkassenbeiträge entstehen, wenn Sie nicht nur in Nebentätigkeit selbständig oder gewerblich tätig sind. Solange Sie als Arbeitnehmer einer Hauptbeschäftigung nachgehen und nur in geringem zeitlichen Umfang etwas Hochzeitsfotoraphie o.ä. betreiben, entsteht keine Beitragspflicht.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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