Gesundheitszeugniss
Fragestellung
Meinen Frau arbeitet seit 2 monaten für eine führende hotel kette, neuliche hat der Management einen notiz über das Gesundheitszeugnis aufgehāngt und verlangt das alle Mitarbeiter das Zeugnis innerhalb die nächste 2 wochen von der Frankfurter Gesundheitsamt bekommt, aber es sollte auf eine freie Tag stattfinden, und die 28€ kosten sollte von die Mitarbeiter/innen selbst getragen werden?
Es ist nicht während der Vorstellungsgespräch diskutiert worden, es steht nicht in der Arbeitsvetrag und ist erst mit diesen Notiz heute zu einen Thema geworden. Wenn meine Frau eine von ihren 2 frei tage dafür benutzt, dann müss Sie von Wiesbaden nach Ffm fahren, was dauert ca. 3 stunden hin und zurück, plus die nötige Zeit im Gesundheitsamt selbst aufbringen und das alles aus ihre eigene freizeit, aber damit ist einem Tag hinüber und die Kosten dafür auch selbst tragen?
Ich bin der meinung das sowas während der Arbeitszeit gemacht werden sollte und dass der Arbeitgeber die kosten dafür auch tragen muss? Wenn es einen einstellungsbedingung gewesen war bevor man dort anfing zu arbeiten, das hätte ich vielleicht verstehen können, aber so finde ich es fraglich, aber ich weiss nicht mit alle sicherheit, ob ich recht habe, und ich will meine Frau keine Probleme bei ihre Arbeit geben.
Aber ich glaube auch das unsere Rechte hart erkämpft worden sind und sollte einfach nicht aufgegeben worden? Aber ich bin mir die Sache nicht sicher und bitte um Rat? Wir bedanken uns im voraus.
freundliche Grüße
Y und J
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Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrte Ratsuchende,
sehr geehrter Ratsuchender,
sicherlich haben Sie damit Recht, dass erkämpfte Rechte verteidigt werden sollten.
Gleichwohl hat der Arbeitgeber - sofern ein berechtigtes Interesse besteht - die Möglichkeit, auch bei einem schon bestehenden Arbeitsverhältnis eine solche Bescheinigung zu fordern. Dieses ist dann bei Personen der Fall. die im Verkauf von Lebensmitteln oder in der Gastronomie/Hotelgewerbe tätig sind.
Daher kann auch nachträglich die Bescheinigung über eine Belehrung durch Mitarbeiter des Gesundheitsamts oder von einem durch das Gesundheitsamt beauftragten Arzt verlangt werden.
Diese Belehrung gilt aber als Arbeitszeit, so dass Ihre Frau gegen Weiterzahlung ihres Entgeltes freizustellen; die Kosten hat der Arbeitgeber auch zu tragen, da er ja die Anweisung im Rahmen des Diorektinsrechtes erteilt hat.
Aber er kann sich eine Rückzahlung für den Fall einer späteren Beendigung des Arbeitsvertrages vorbehalten kann.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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