Gesundheitsfragen nach Beitragsfreistellung einer betrieblichen Direkt
Fragestellung
Guten Tag,
ich habe 2003 über meinen damaligen Arbeitgeber eine Rentenversicherung im Rahmen einer betrieblichen Direktversicherung abgeschlossen.
Integriert in diesen Vertrag ist ein zusätzlicher Berufs- oder Dienstunfähigkeitsschutz, der mir in einem solchen Falle Beitragsbefreiung zusichert.
Mein damaliger Arbeitsgeber hat mit aufgrund der Agenturschließung zum 31.07.2015 gekündigt.
In diesem Zeitraum ist meine Tochter an Leukämie erkrankt und bedingt durch den komplikationsreichen Verlauf und die Pflege meiner Tochter war ich bis August 2006 krankgeschrieben, im Anschluss war ich arbeitssuchend.
Ich habe daher angefragt, die Versicherung beitragsfrei zu stellen, da nicht absehbar war, wann ich wieder eine Beschäftigung ausübe.
Nun werde ich zum 1.10.17 eine neue Stelle antreten und die Versicherung wieder aktivieren.
Zu meiner Verwunderung bin ich aufgefordert, ausführliche Gesundheitsfragen/Risikoprüfung zu beantworten.
Daher meine Frage:
Ist dies rechtens? Muss ich tatsächlich Gesundheitsfragen beantworten, auch wenn es sich um die Fortführung eines bestehenden Vertrages handelt.
Ich habe in meinen Unterlagen ein Schreiben gefunden in dem ich darauf hingewiesen werden, dass die mitversicherte BU-Zusatzversicherung erlischt (gemäß Versicherungsbedingungen) und ggf. erst nach einer erneuten Risikoprüfung möglich ist.
Wegen der Erkrankung meiner Tochter wurde ich wegen Anpassungsstörungen krankgeschrieben.
Ich habe auch einmal ein Antidepressiva verschrieben bekommen zur Rechtfertigung gegenüber der Krankenkasse. Ferner wurde 2011 bei mir Rheuma festgestellt
Ich habe auch darüber nachgedacht, die Versicherung zurückzukaufen, das scheint aber so gar nicht möglich.
Zitat: „Lieber Herr B.,
unabhängig davon, dass es ein sehr hochwertiger „Alt“-Vertrag ist – den es in dieser Art und Güte so heute im ganzen Rentenversicherungsmarkt nicht mehr zu kaufen gibt,
ist dieser Vertrag vor dem Vertragsablauf (1.6.2042) nicht zu kapitalisieren, da es eine geförderte Direktversicherung war.
Diese Verträge hat der Gesetzgeber dahingehend geschützt, dass sie vor Ablauf nicht zu werten sind.
Da bezieht sich auf alle Verträge der betrieblichen AV – Bestand und Neugeschäft nach Ablauf der Verfallbarkeit (die ersten 5 Jahre).
Vielen Dank für Ihre Einschätzung
Mit freundlichen Grüßen
B. B. (geboren Schulze)
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Ja, da hat leider die Versicherung Recht, im Einzelnen:
Beim Jobwechsel sollten sie einmal anfragen, ob der neue Arbeitgeber die Direktversicherung übernehmen kann. Das wäre etwas anderes, denn wenn alle dem zustimmen, geht dieses regelmäßig ohne neue Gesundheitsprüfung bei unveränderten Risiken.
Wer hingegen privat eine derartige Versicherung abschließen bzw. weiterführen möchte, muss strenge Gesundheitsprüfungen durchlaufen.
Bei wie hier vor 2015 geschlossenen Verträgen besteht allerdings nicht ohne Weiteres das Mitnahmerecht und das Recht darauf, jedenfalls bei privater Weiterführung das ohne Gesundheitsprüfung zu haben.
Trotzdem würde ich das beim neuen Arbeitgeber einmal zeitnah anfragen.
Der Rückkauf funktioniert zu meinem Bedauern auch nicht.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bewertung meiner Antwort. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
Sie haben eine Frage im Bereich Vertragsrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
haben Sie vielen Dank für die Rückmeldung.
Bitte entschuldigen Sie wenn ich mich missverständlich ausgedrückt habe, aber genau darum geht es. Die Versicherung soll wieder aktiviert werden und vom neuen Arbeitergeber übernommen werden. Die Versicherung hat hierzu auchbereits ein entsprechendes Formular zur Übertragung der Versicherung geschickt.
Bin ich in diesem Fall verprflichtet, Gesundheitsfragen zu beantworten?
Mit freundlichen Grüßen
B. B.
vielen Dank für Ihre Klarstellung und Nachfrage, die ich gerne wie folgt beantworte:
In Ordnung, es geht also in der Tat um eine Vertragsübernahme. Dann gilt:
Werden neben den gleichwertigen Versicherungsleistungen auch die gleichen Risiken abgesichert, erfolgt keine neue Gesundheitsprüfung und kann nicht verlangt werden.
Bei unveränderten Risiken darf also keine erneute Gesundheitsprüfung durchführen.
Fragen Sie daher nochmals nach und verlangen Sie eine Rechtsgrundlage.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bewertung meiner Antwort. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
Frage: Mit Ihrer Antwort habe ich an meinen Versicherunsgbetreuer wie folgt gewandt:
Hallo Herr Stolze,
der Fortführungsantrag liegt in der Post, die Übertragungserklärung liegt beim Arbeitgeber und folgt.
Die Gesundheitsfragen habe ich außen vor gelassen. Meines Wissens handelt es sich um eine Vertragsübernahme bei unveränderten Risiken und gleichbleibenden Leistungen, die keine erneute Gesundheitsprüfung verlangt.
Anderenfalls möchte ich Sie bitten, mir die entsprechende Rechtsgrundlage zu benennen.
Mit freundlichen Grüßen
B. B.
Zur Anwort habe ich bekommen und heute die Gesundheitsfragen erneiut ind er Post gehabt:
Hallo Herr B.,
gern kann ich das so an die ERGO weiterleiten - es wird aber nicht ganz so viel rauskommen.
Im Zuge der Beitragsfreistellung erlischt die (BUZ) Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (so ist es in den Bedingungen geregelt) – Schreiben der ERGO zur Beitragsfreistellung vom 2.7.2015.
Wenn Sie keine Gesundheitsfragen für die Aktivierung dieser Zusatzversicherung beantworten wollen – wäre ein 2-Zeiler gut, dass Sie die BUZ0 zukünftig nicht wieder einschließen wollen.
Dann würde der Rentenversicherungsvertrag ohne die BUZ0 aktiviert – auch ohne Gesundheitserklärung.
Es wird dann über die Steuerabteilung geprüft, ob der Beitrag ggf. um den Beitragsanteil der BUZ0 reduziert werden muss.
Es grüßt herzlich
Sven Stolze
Beibt es bei Ihrer Antwort, dass hierzu die rechtliche Grundlage fehlt?
vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich gerne wie folgt beantworte:
Wären Sie mit 40,.- € einverstanden - im Rahmen einer neuen X-Mail an mich?
Besten Dank für Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
vielen Dank für die Rückmeldung. Damit bin einverstanden und gehe davon aus, dass SIe mir hierzu eine abschließende und möglichst eindeutige Einschätzung geben können, ob die Gesundheitsprüfung der Ergo zulässig ode runzulässig ist. Ich habe Ihnen hierzu noch zwei Schreiben hochgeladen.
Wie ich hieraus nun auf dieser Plattform einen neuen Auftrag per X-Mail generieren ist mir nicht schlüssig, vielleicht klappt es ja auch auf disem Weg.
Mit den besten Grüßen
B. B.
vielen Dank für Ihre Rückmeldung, die ich gerne wie folgt beantworte:
Ich meinte vor dem Hintergrund Ihrer Mitteilung ("Bitte sagen Sie mir doch freundlicherweise, wie Sie die Klärung der nachfolgenden Frage berechnen würden. Vielen Dank, B. B."), dass Sie einfach eine neue X-Mail (Direktanfrage) hier an mich mit dem neuen Einsatz von 40,- € stellen und auf die hiesige X-Mail verweisen.
Ist das für Sie in Ordnung?
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt