Geschützter Name? - Heilerschule
Fragestellung
Hallo liebe Frau Koch,
meine Freundin und Kollegin Anja Bender hat mir Ihren Namen mitgeteilt. Leider ist die Frage, die ich vor ca. 1 Woche stellt nicht bei Ihnen angekommen. Ich wunderte mich nur, warum Sie keine Antwort schreiben und soeben sah ich, dass die Antwort nicht eingestellt wurde.
Meine Frage, ich wollte wissen ob es rechtliche Vorschriften gibt, wann man sich Heilerschule nennen darf. Denn auf meiner Internetseite steht bereits Heilerschule C.H., denn ich unterrichte Menschen in Heiltechniken und diese sehr tiefgreifend, wie alle anderen Heilerschulen auch. Die Ausbildungen werden jedoch nicht von einem Verband oder vom Staat sondern entweder von mir persönlich oder von Vianna Stibal (ThetaHealing) in Amerika zertifiziert.
Jedoch habe ich vor ab 2014 mehrwöchige Heilerausbildungen anzubieten und Anja war nicht sicher, ob ich mich überhaupt Heilerschule nennen darf.
Ganz liebe Grüsse
C.H.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin und Mediatorin Nicole Koch, LL.M.
Sehr geehrte Fragestellerin,
meine Antwort muss sehr knapp ausfallen:
Der Begriff der Heilerschule ist nicht geschützt! Sie können sich also Heilerschule nennen, ohne mit rechtlichen Problemen rechnen zu müssen.
Ich wünsche Ihnen und Ihrer Freundin und Kollegin weiterhin alles Gute für Ihr aufregendes Projekt! Das klingt alles ausgesprochen spannend.
Mit freundlichen Grüßen
N. Koch, LL.M.
Rechtsanwältin & Mediatorin
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Herzliche Grüsse C.H.