Geschmacksmusterschutz
Fragestellung
Ich habe eine Frage bezüglich Urheberrecht/Geschmacksmuster bzw. Rechte am Design.
Seit ca. 2004 verkaufe ich über das Internet spezielle Kleider, die ich als Bekleidungstechnikern selbst entwerfe und nähe. Zu Anfang, als es noch ganz wenige Anbieter gab, lief das Geschäft wirklich super.
Im Laufe der Zeit sind immer mehr Verkäufer auf den Zug aufgesprungen, so dass es sich im Grunde bei ebay nicht mehr lohnt, dort Kleider anzubieten.
Ich verkaufe diese jetzt nur noch zum Festpreis bei Dawanda.
Natürlich suche ich immer nach Nischen und beobachte den Markt.
So bin ich auf eine Verkäuferin aufmerksam geworden, die über ihren Onlineshop und bei ebay Mäntel verkauft. Diese Mäntel werden hauptsächlich im Fetischbereich getragen. Die Liebhaber dieser Mäntel lassen sich die Sachen einiges kosten.
Um einen Testballon zu starten, habe ich so einen Mantel nachgenäht und bei ebay unter meinem privaten Account als gebrauchte Ware verkauft.
Der Mantel ist in der Tat wirklich sehr gut verkauft worden. Jetzt hatte ich noch einen 2 Mantel drin, ein anderes Modell, wieder als gebrauchte Ware, aber ähnlich wie die Mäntel, die die Dame anbietet. Ich hatte ja schon fast darauf gewartet, das sie mir aber schon beim 2 Mantel schreibt, damit hätte ich nicht gerechnet.
Das ich ihre Ideen klaue ( also sie hat das Rad ja nicht neu erfunden, ein Lackmantel ist ja nichts Außergewöhnliches ) wäre moralisch ja schon der Hammer, aber das ich das ohne Gewerbeanmeldung mache, wäre eine Oberfrechheit. Noch so ein Ding und ich würde von ihrem Anwalt hören.
Bezüglich des Gewerbes mache ich mir gar nicht so viele Sorgen, die Mäntel können ja auch von mir privat getragen worden sein, ich habe sie ja als gebraucht deklariert.
Ich bin nur etwas unsicher, in wieweit sie mir verbieten kann, solche Mäntel zu nähen?!
Ich möchte zukünftig schon in dem Bereich als gewerblicher Verkäufer auftreten und das gerne ausbauen, da die Sachen gut bezahlt werden, aber natürlich nicht beim nächsten "offiziellen" Mantel nach 2 Tagen eine Abmahnung bekommen, weil meine Adresse im Impressum steht und sie mir ja jetzt schon gedroht hat.
Was meinen Sie dazu, wie sieht die Lage aus?
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Antwort von Rechtsanwalt Ingo Driftmeyer
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage!
Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung sowie Ihres Einsatzes Ihre Frage wie folgt beantworten:
1. Bei Modedesigns handelt es sich um Werke der angewandten Kunst, da die designten Gegenstände einem Gebrauchszweck dienen.
Ein Schutz nach Urheberrecht (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG) scheidet hier regelmäßig aus.
Denn ein Werk der angewandten Kunst muss an Kreativität besonders stark die handwerklich üblichen und bekannten Formgestaltungen überragen, um schutzfähig zu sein.
Die hier in Frage stehenden Mäntel müssten daher schon besonders außergewöhnliche und nahezu einzigartige Schnittmuster oder Ausschmückungen aufweisen. Die Verwendung des Materials Lack oder Leder bei sonst üblichen Gestaltungen reicht dafür nicht aus.
Daher ist nicht damit zu rechnen, dass die Mitbewerberin sich auf das Urheberrecht stützten kann.
2. Der Grund für die hohen Anforderungen an die urheberrechtliche Schutzfähigkeit liegt darin, dass Werke der angewandten Kunst auch als Geschmacksmuster geschützt werden können, für die die zu erfüllenden Voraussetzungen im Hinblick auf die Kreativleistung wesentlich geringer sind.
Eine Recherche der möglicherweise für die Konkurrenzprodukte eingetragenen Geschmacksmusterist im Rahmen dieser Beratung leider nicht möglich.
Alternativ zur Recherche der eingetragenen Geschmacksmuster kann bei der Mitbewerberin ggf. angefragt werden, worauf sie sie sich stützt, wenn sie Ihnen Ideenklau vorwirft.
Meiner Vermutung nach, hat die Mitbewerberin keine Schutzrechte eingetragen – eine Nachfrage zur Bestätigung der Vermutung wäre jedoch sinnvoll.
3. Auch wenn sich die Mitbewerberin nicht auf das Urheberrecht und Geschmacksmusterrecht berufen kann, ist einzukalkulieren, dass sie versuchen könnte, Ihnen auf andere Weise zu schaden.
Insofern kann es durchaus relevant werden, wenn als Privatverkäufer und ohne die Pflichtangaben für gewerbliche Verkäufer (Impressum, Widerrufsbelehrung usw.) die Mäntel angeboten werden.
Fehlen diese Pflichtangaben bei einer gewerblichen Verkaufstätigkeit, dann könnte die Mitbewerberin eine Abmahnung veranlassen.
Die Deklaration als gebrauchte Mäntel hilft dabei nur bedingt weiter, da bei mehreren verkauften Mänteln innerhalb eines kürzeren Zeitraums natürlich nur noch schwer glaubhaft gemacht werden kann, dass diese aus eigenem Gebrauch stammen.
Insbesondere fällt dabei auch die Gesamtzahl aller verkauften Artikel ins Gewicht.
Sie sollten also überdenken, sich auch hier abzusichern, um zu verhindern, dass die Mitbewerberin Ihnen auf diesem Umweg doch noch schaden kann.
Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!
Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:
Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben.
Bei Nachfragen nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Driftmeyer
Rechtsanwalt
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Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
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ich möchte natürlich alles in trockenen Tüchern haben, bevor ich einen Mantel einstelle.
Wäre die Vorgehensweise empfehlenswert, einen neuen ebay Account zu eröffnen, eine Widerrufsbelehrung von einem Rechtsanwalt aufstellen zu lassen und gegebenenfalls die Auktion vor Beginn auf eventuelle Abmahnfallen überprüfen zu lassen?
Ihre Nachfrage beantworte ich gern wie folgt:
Um gegenüber der hier angesprochenen Mitbewerberin aber auch allgemein für die Zukunft abgesichert zu sein, wäre ratsam, dass Sie einen Account als gewerbliche Verkäuferin anmelden und dort von einem Anwalt geprüfte/erstellte Rechtstexte (Impressum, Widerrufsbelehrung, Informationspflichten nach Fernabsatzgesetz ) verwenden.
Eine fortlaufende Überprüfung sämtlicher Angebote und Angebotstexte wäre natürlich schwierig. Jedoch können Sie am Anfang einzelne Angebote prüfen lassen und wenn diese in Ordnung sind, sich weiter daran orientieren.
Da ich eine Reihe von eBay-Händlern vertrete, stehe ich für eine weitergehende Tätigkeit ebenfalls gern zur Verfügung.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Nachfrage hiermit beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Driftmeyer
Rechtsanwalt