Geschäftsbuchungen aus "fremden" Konten
Fragestellung
wie buche ich folgendes im SKR3?
Es werden auf Grund von Sperrung des eigentlichen Geschäftskontos und des Privatkontos alle betrieblichen Ausgaben von 2 unterschiedlich fremden Konten getätigt. Auch die Privatausgaben laufen über diese fremden Konten! Grund: Gerichtsstreit, der noch eine Weile dauern wird, einstweilige Verfügung zur Freigabe der Konten wurde abgelehnt, ebenso wie die Erhöhung des Pfändungsfreibetrags für den Erhalt der Geschäftstüchtigkeit. Es sollten also von dem Pfändungsfreibetrag (ca. 1080€ monatlich), alle betrieblichen Kosten wie Umsatzsteuer, Ladenmieten, Gehälter, Krankenkasse etc bezahlt werden, was natürlich unmöglich ist. Deshalb wurden, um überhaupt noch Einnahmen erzielen zu können fremde Konten benutzt.
Das eine, (sollte als Geschäftskonto des Lebenspartners laufen, wird aber nun komplett vom Darlehensnehmer verwendet), enthält keinerlei andere private Buchungen, dort gehen Warenverkäufe und andere Einnahmen ein. Hieraus werden auf Guthabenbasis die laufenden Kosten so weit wie möglich bezahlt. Da diese Einnahmen aber nicht reichen, wird hierfür das andere Privatkonto (nächster Absatz) verwendet.
Das andere ist das richtige Privatkonto des Darlehensgebers, mit Privatausgaben und Einnahmen der "fremden" Person (hier Lebenspartner). Auf dieses Privatkonto gehen zur Zeit die monatlichen Provisionszahlungen des Darlehnsnehmers ein, und von dort werden dann auch fast alle laufenden Betriebskosten bezahlt und auch alle privaten Kosten. Diese übersteigen z.Teil das Guthaben der eingegangenen Provision. Es war auch ein theoretischer negativer Saldenvortrag (Privatdarlehen für Bezahlung Gerichtskosten, Anwalt) vorhanden, diese wurden im Vorjahr nicht gebucht, weil es sich um private Streitereien handelte.
Kann ich beide einfach als Verbindlichkeiten 1700 bzw 1701 laufen lassen und wie ein Finanzkonto (z.B wie 1200 Bank bzw 1000 Kasse ) verwenden?
Ich möchte keinesfalls alle privaten Buchungen der "fremden Person" mit buchen. Wie sieht es mit den Privatausgaben des "Darlehnesnehmers" selber aus, die ja ebenfalls über dieses fremde Konto laufen. Kann man diese dann einfach als Privatentnahme gegenüber diesen Verbindlichkeiten (Privatdarlehen) buchen? Muss ich als "Buchungsbeleg" dann diese "fremden" Kontoauszüge beilegen?
Als Bankkonten kann ich diese ja nicht verwenden, denn sie gehören ihm nicht und das soll auch nicht so sein, sonst könnte doch hier ebenfalls eine Sperrung/Pfändung einlaufen oder?
Bei Unklarheiten bitte nachfragen
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrter Ratsuchender,
die eigenen Einzahlungen wären Tilgung der Verbindlichkeiten, die durch Überweisung von diesen Konten entstanden sind. Das Gegenkonto zur Tilgung wäre Privateinlage.(1700 an 1890)
Die Bezahlung von z. B. Kostenrechnungen wäre die Tilgung der Darlehensverbindlichkeiten gegen die Lieferantenverbindlichkeit. Wenn Sie Rechnungen direkt über das Bankkonto buchen, wäre die Buchung per Kosten / Vorsteuer an 1700.
Zahlungseingänge von Kunden wären zu buchen :
1700 an Erlöse (z.B. 8400)
Eine Behandlung als eigenes Geldkonto kommt nicht in Frage, da es sich um ein fremdes Konto handelt.
Vorgänge, die nicht betrieblich veranlasst sind, stellen private Darlehensbewegungen dar. Es liegt folglich in der Bezahlung von privaten Kosten die Aufnahme von privaten Darlehen. Buchungen sind nicht erforderlich. Zur Abstimmung beider Darlehen sollten gesonderte Darlehensaufstellungen zusammengestellt werden. Die Kontoauszüge stellen die Buchungsbelege für diese Vorgänge dar.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen konnte. Bei weiteren Rückfragen können Sie mich gerne über die Kommentarfunktion kontaktieren. Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
Sie haben eine Frage im Bereich Jahresabschluss?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen