Gesamturlaub 2019 nicht angetreten wegen AU
Fragestellung
Sehr geehrte Frau Grass,
Ich bin seit dem 29.04.2019 im Krankenstand. Ab dem 07.01.2020 fange ich mit der stufenweise Wiedereingliederung an. Die Wiedereingliederung dauert 3 - 4 Monate. Da ich 2019 mein Urlaub wegen AU nicht antreten konnte würde mein Urlaubsanspruch am 31.03.2020 enden. Nun meine Frage, was muss ich tuen damit die Frist verlängert wird?
Vielen Dank vorab!
Mit freundlichen Grüßen
Maurizio Calabrese
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin Silvana Grass
Sehr geehrter Ratsuchender,
Sie müssten beim Arbeitgeber einen Antrag stellen, dass Sie den Urlaub ins neue Jahr übertragen dürfen und zwar über den 31.03. hinaus. Begründen müssen Sie dies mit Ihrer Erkrankung und der dadurch bedingten Unmöglichkeit, den Urlaub "termingerecht" zu nehmen. Sie sollten auch eine Begründung einfügen, weshalb es Ihnen nicht möglich ist, den Urlaub bis zum 31.03.2020 zu nehmen.
Im Übrigen können Sie, da Sie über Monate erkrankt waren, sich auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht (BAG) berufen, wonach bis 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres der Urlaubsanspruch im Krankheitsfall noch geltend gemacht werden kann. Damit würde der Urlaubsanspruch erst am 31. März des übernächsten Kalenderjahres verfallen. (BAG, AZ: 9 AZR 353/10).
Ich hoffe, Ihre Frage wurde umfänglich beantwortet. Sollten Nachfragen bestehen, nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf.
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
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ich wünsche Ihnen auf diesem Wege alles Gute und einen guten Rutsch in ein gesundes neues Jahr !
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass