Gerichtskosten bei Strafverfahren (GKG)
Beantwortet
Fragestellung
Sehr geehrte(r) RA/RAin,
in der ersten Instanz (AG) wurde man aufgrund von Indizien zu 2 Jahren mit dreieinhalbjähriger Bewährungsfrist verurteilt. Hier hatte man einen Pflichtverteidiger (Auslagen des Gerichts).
Dagegen ist Berufung eingelegt vor dem LG.
Dort hat man jetzt einen Wahlverteidiger.
Gericht bestellte noch einen Gutachter.
Wenn man zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt wird, wie hoch sind dann die gesamten Gerichtskosten ?
Mit freundlichem Gruß
M. B.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort des Experten
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Beim hiesigen Strafmaß liegen die Gerichtskosten für das erstinstanzliche Verfahren bei € 280,00 und für das Berufungsverfahren, welches mit Urteil endet, bei € 420,00. Die gesamten Gerichtskosten liegen damit bei € 700,00. Die Rechtsgrundlage für diese Berechnung ist Nr. 3111, 3120 Anlage 1 des Gerichtskostengesetzes (GKG).
Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
*anonymisiert*
- Rechtsanwalt -
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vielen Dank für Ihre Beratung.
Mit freundlichem Gruß
M. B.