Gemeinsamen Mietvertrag kündigen
Fragestellung
Hallo,
habe mit meinem Exfreund in einer gemeinsamen Wohnung gelebt. Nach der Trennung bin ich ausgezogen und habe mich leider nicht aus dem gemeinsamen Mietvertrag streichen lassen. Nun fordert er für die 6 Monate, in welchen er dort noch alleine gelebt hat, 50% der Mietkosten von mir. Gegenüber dem ehemaligen Vermieter bestehen keine offenen Mietansprüche.
Hat der Expartner einen Rechtsanspruch auf die geforderten Mietanteile? Und unter welches Recht fällt das überhaupt? Mietrecht? Zivilrecht? Wie schätzen Sie die Situation ein?
Mit freundlichem Gruß
MP
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Antwort von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts (es fällt unter Mietrecht hauptsächlich, was zum Thema Zivilrecht gehört) wie folgt:
Gemäß der mietvertraglichen Regelung ist dann in aller Regel festgehalten, dass Sie beide als Mieter im Mietvertrag eingetragen sind und gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der sich aus dem Mietvertrag ergebenden Pflichten haften, also jeder für sich vom Vermieter in Anspruch genommen werden kann.
Das heißt, Ihr Freund kann hier allein auf die volle Miete in Anspruch genommen und er kann von Ihnen die Hälfte verlangen.
Aber:
Da sie beide bei einer Trennung aber auch nicht dort zusammen wohnen bleiben können, und der jeweilige Partner, der auszieht, einen Anspruch darauf hat, dass gekündigt wird, gilt dazu im Einzelnen:
Das Mietverhältnis kann nur von beiden Seiten - beiden Mietern - gekündigt werden, wenn nichts anderes vereinbart ist, wovon in der Regel nicht auszugehen ist.
Ansonsten kann aber ein Aufhebungsvertrag und eine Entlassung aus dem Mietvertrag mit dem Vermieter geschlossen werden.
Dazu müssten Sie mit beiden in Kontakt treten.
Sie müssten ansonsten die Wohngemeinschaft kündigen und verlangen, dass beiderseits eine Kündigung gegenüber der Vermieterseite ausgesprochen wird, wenn Ihr Ex-Freund nicht allein zahlen will/kann.
So können Sie gegenüber ihm argumentieren, falls er noch da wohnt.
Ansonsten, wenn jetzt schon das Mietverhältnis beendet ist, können Sie argumentieren, dass es binnen drei Monate hätte gekündigt werden können, sofern Sie nicht über fünf Jahre dort wohnen, da dann eine sechsmonatige Kündigungsfrist gelten würde.
So würde ich nur für drei Monate Ihren Mietanteil anbieten, weil Ihr Ex-Freund sofort mit Ihnen zusammen kündigen hätte können, was er aber unterlassen hat, so dass Sie das wenigstens auf die Hälfte reduzieren können.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bewertung meiner Antwort. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
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