Geldwerter Arbeitnehmer Vorteil PKW - Umzug während des laufenden Monats etc
Fragestellung
Guten Tag werte Experten,
ich hätte zum Thema Lohn/Gehalt zwei kleine Fragen zum Thema Verbeitragung/Versteuerung eines geldwerten Vorteils:
1. Eine Arbeitnehmerin, die einen Pkw zur Verfügung gestellt bekommt, zieht während des Monats um. Wir versteuern und verbeitragen den Vorteil des Pkws wie folgt:
Bruttolistenpreis des Pkw x Entfernungskilometer (Wohnort - Tätigkeitsstätte) x 0,03 %
Die Mitarbeiterin ist nun während des Monats August umgezogen. Laut Meldescheinigung ist sie unter der alleinigen Anschrift ab 13.08.2018 gemeldet. Die neue Wohnung befindet sich 15 km von der Tätikgeitsstätte entfernt, die Wohnung bis 12.08.2018 war nur 12 km entfernt.
Wie berechnet sich konkret der geldwerte Vorteil für den Pkw im Monat August?
Ist der Monat anteilsweise zu berechnen? Bis zum 12.08.18 anteilig die 12 km, ab dem 13.08. dann die 15 km?
Oder wie ist zu rechnen?
2. Zudem kommt die Arbeitnehmerin in den Genuss, die Rechnung für die beA (Art elektronischer Anwaltsausweis) bezahlt zu bekommen. Die Rechnung (inklusive Mehrwertsteuer) läuft auf den Arbeitgeber und ist mit brutto 59,38 Euro zu beziffern (49,90 Euro netto).
In zahlreichen Fortbildungsveranstaltungen ist nun darauf hingewiesen worden, dass auch diese Zahlungen wie Beiträge zu Anwaltskammern als geldwerter Vorteil zu versteuern sind.
Welcher Betrag müssen wir in der Gehaltsabrechnung als geldwerten Vorteil erfassen?
Was ist für die entsprechende Umsatzsteuervoranmeldung zu beachten?
Besten Dank
T. T.
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Antwort von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrter Ratsuchender,
zu den einzelnen Fragen:
1. Umzug / Fahrten zur Arbeit
Nach dem BMF-Schreiben vom 04.04.2018 soll sie folgt vorgegangen werden:
Fährt der Arbeitnehmer abwechselnd von der ersten Tätigkeitsstätte zu verschiedenen Wohnungen, ist bei Anwendung der 0,03 %-Regelung der pauschale Monatswert unter Zugrundelegung der Entfernung zur näher gelegenen Wohnung anzusetzen. Für jede Fahrt von und zu der weiter entfernt liegenden Wohnung ist zusätzlich ein pauschaler Nutzungswert von 0,002 % des inländischen Listenpreises des Kraftfahrzeugs für jeden Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte dem Arbeitslohn zuzurechnen, soweit sie die Entfernung zur näher gelegenen Wohnung übersteigt.
Folglich wird zunächst Bruttolistenpreis x 0,03 % x 12km = geldw. Vorteil gerechnet.
Dieser Betrag wird dann für die Fahrten erhöht, an denen die Arbeitnehmerin zu der weiter entfernten Wohnung gefahren ist:
Bruttolistenpreis x 0,002 % x 3km (15km ./. 12km) x Anzahl Fahrten= Zuschlag
2. beA
Die Kosten für den Anwaltsausweis (beA) stellen einen geldwerten Vorteil dar. Zur Ermittlung der Höhe muss man berücksichtigen, ob ein Vorsteuerabzug für den Arbeitgeber besteht. Da es umsatzsteuerlich relevant ist, ob Kosten im überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers übernommen werden, beträgt der geldwerte Vorteil hier: 49,90 €.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen konnte. Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gerne per Kommentarfunktion zur Verfügung. Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
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Wir werden nun bei der Mitarbeiterin im laufenden Monat die konkreten Fahrten - unter Berücksichtigung der entsprechenden Urlaubstage - zur weiter entfernten Wohnung entsprechend in Anrechnung bringen .
Im kommenden Monat September ist dann die gewohnte Formel der 0,03 unter Zugrundelegung der 15 km anzuwenden?
Für die beA-Karte versteuern und verbeitragen wir dann die 49,90 €.
Besten Dank und viele Grüße.
PS: Ihre Leistung bewerten wir gern mit der höchsten Punktzahl.
ab September wären 15 km die Berechnungsgrundlage.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff