Geldwerte Eigenleistung als Zuzahlung gemäß § 61 SGB V
Fragestellung
Ich habe Hartnup, eine erbliche Stoffwechselstörung deren Letalität in Deutschland gegen 100% tendiert.
Es gibt keine käuflichen Medikamente, es ist jedoch relativ einfach die lebensnotwenigen
Medikamente durch chemische Modifikation von Aminosäuren herzustellen.
Da es mir nicht möglich war einen Hersteller zu finden stelle ich meine Medikamente seit Jahrzenten selbst her.
Meine Krankenkasse bezahlt die Ausgangssubstanzen und hat auch benötigte Laborgeräte bezahlt.
Soweit mir bekannt bin ich der einzige Hartnup-Langzeitüberlebende in Deutschland.
Daran wird sich auch nichts ändern da die Krankheit ohne Spezialwissen einem Todesurteil gleichkommt.
Sigma Aldrich und einige Andere stellen die chemisch modifizierten Aminosäuren in geringen Mengen für nicht medizinische Zwecke her, weigern sich aber diese für medizinische Zwecke abzugeben.
Die geforderten Preise für die nichtmedizinischen Substanzen sind sehr hoch.
Gäbe es einen Hersteller für medizinische Zwecke, dann müsste die Krankenkasse wahrscheinlich mehrere Tausend Euro pro Monat mehr bezahlen.
Mit Sicherheit bin ich damit der Versicherte mit der höchsten Selbstbeteiligung von Allen.
Meine Krankenkasse weigert sich meine viele tausende Euro geldwerte Eigenleistung
als Zuzahlung anzuerkennen.
Stattdessen demütigt sie mich jedes Jahr aufs Neue bei der Zuzahlungsbefreiung über 1%
meines Einkommens.
Wäre es rechtlich möglich meine Krankenkasse dazu zu zwingen meine geldwerte Eigenleistung als Zuzahlung anzuerkennen ?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrter Ratsuchender,
leider wird es keine Möglichkeit geben, Ihre Eigenleitung als Zuzahlung anzuerkennen.
§ 61 SGB V regelt die Zuzahlungen, wonach
" Zuzahlungen, die Versicherte zu leisten haben, betragen 10 vom Hundert des Abgabepreises, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro; allerdings jeweils nicht mehr als die Kosten des Mittels ."
Im herkömmlichen Sinne ist Ihre Leistung auch keine Zuzahlung, weil Ihre Leistung der Herstellung des notwendigen Medikaments dient.
Da aber die Krankenkasse bereits die Ausgangssubstanzen zahlt, sollten Sie einen Antrag auf Übernahme auch dieser Kosten beantragen.
Es besteht insoweit keine Zweifel daran, dass diese medizinisch notwendig sind. Dann kann aber auch die Leistung beantragt werden.
Ausdrücklich gibt es für Ihren Fall keine Regelung im Gesetz.
Aber Sie sollten sich auf die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesauschusses über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung, berufen.
Auch dort ist Ihr Fall nicht geregelt, aber man sollte in Analogie zu § 5 (Arzeimittel der besonderen Therapierichtungen) die Auffassung vertreten, dass auch Ihr Fall darunter fällt und deswegen auch in Ihrem Fall die Kosten übernommen werden müssen.
Lehnt die Krankenkasse dieses ab, werden Sie Ihren Anspruch in einem Gerichtsverfahren klären lassen müssen.
Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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Die selbst hergestellten Medikamente gehören weder zur Anthroposophie noch zur Homöopathie.
Entsprechende Analoge wären Insulin, Interferon usw.
Gäbe es genügend Kranke für eine reguläre Zulassung,
dann wären die Medikamente mit Sicherheit nicht rezeptfrei, da diese ein hohes Gefahrenpotential haben.
Die Meikamente können jedes existierende Sicherheitssystem des Körpers umgehen.
Die Übernahme welcher Kosten sollte ich beantragen ?
Meinen Arbeitsaufwand ?
Der Staat kassiert für geldwerte Leistungen Steuern.
Soweit mir bekannt müssen geldwerte Leistungen in vielen Fällen anerkannt werden.
offenbar haben Sie mich missverstanden.
Der Begriff "Analogie" ist ein Rechtsbegriff. Dieser wird verwendet, wenn man für bestehende Regelungen einen Sachverhalt auch darunter fasst, obwohl dieser nicht ausdrücklich genannt wird.
Das hat gar nicht mit Analoge zu tun.
Ich habe mich sehr wohl mit Ihrem Problem auseinandergesetzt. Ich bin aber nicht für das System verantwortlich, sondern habe Ihnen für Ihre Situation einen Weg aufzuzeigen.
Beantragen Sie die Kosten, die Sie haben. Wenn es Geldzahlungen sind, beantragen Sie diese, wenn es Arbeitsleistungen sind, die ja offenbar vorliegen, sind deren Erstattung zu beantragen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Unter Berufung auf eine planwidrige Regelungslücke
und dem Verbot der Ungleichbehandlung?
Mein Fall ist wohl seltener als 1/1000000 und deshalb vom Gesetz nicht direkt erfassbar..
Sie bewerten extrem negativ, stellen dann die erste Nachfrage in der Sie Analogie und Analoge verwechseln, wollen Ihr Geld zurück und behaupten zudem, ich würde mich "sittenwidrig" mit den bisherigen Antworten zu Ihrer Frage verhalten.
Ich vermute daher, dass Sie keinen Wert auf Beantwortung der weiteren Nachfrage vom 07.04.2018, 17:43 Uhr legen.
Denn bei allen Verständnis für Ihre gewiss sehr schwere Situation, lässt Ihr Verhalten nur diese Vermutung zu.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Wer nicht mehr zu bieten hat und trotzdem antworted verhält sich meiner Meinung nach "sittenwidrig".
manchmal würde auch ein aufmerksames Lesen reichen, Antworten zu verstehen - manchmal ist es nur ein Buchstabe (Analoge - Analogie), der Verständnis und Unverständnis sehr nahe legt.
"Sittenwidrig" ist übrigens ein Rechtsbegriff, den Sie offenbar gerne nutzen. Dann aber sollten Sie vielleicht auch VORHER nachforschen, was er bedeutet.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Analoge - Analogie bedeuten beide im Grunde dasselbe: Ähnlich, vergleichbar, gleichartig; entsprechend.
Im Rechtsbegriff wird die allgemeine Bedeutung auf das Recht übertragen und eingeschränkt.
Ich weiss was "sittenwidrig" bedeuted.
dann haben Sie meine Antwort ja doch verstanden.
Dann verstehe ich Ihren Kommentar, dass meine Antwort wertlos ein, aber nicht.
Ich denke, wir sollten diese Kommunikation jetzt beenden, da ich mich nicht weiter beleidigen lassen will.
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Mit diesem Aufwand hätte ich mir meine Frage auch gleich selbst beantworten können.
dann haben Sie meine Antwort ja doch verstanden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Zuerst versuchen sie mich als ungebildeten Tölpel darzustellen, dann versuchen sie das Ergebis umfangreicher Internet-Researchen als ihren Verdienst darzustellen.
Dreist dürften allenfalls ihre Kommentare sein, auf die ich ja reagieren muss. Belassen Sie es doch einfach endlich einmal dabei.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle