Geld zur Investition aus Ausland
Beantwortet von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Fragestellung
Ich bin Deutscher auslaendischer Abstammung und lebe in Deutschland.
Meine Familie in Ausland will ihr Vermoegen wegen politischer Unsicherheit
nach Deutschland transferieren.
Meine Frage:
1. Muss man dem Finanzamt schon vor dem Transfer melden?
2.Muss man Nachweisen, dass das Vermoegen sauber ist und wie soll man das machen?
3. Gib es fuer solche Aktion spezielles Formular?
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Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrter Ratsuchender,
wenn Sie oder Ihre Familie mehr als 10.000 € bar einführen, muss dieses bei Zoll angegeben werden.
Erfolgt die Einfuhr aus EU-Mitgliedsstaaten muss auf Nachfrage Herkunft und Verwendungszweck angeben.
Bei Einfuhr auch Nicht-EU-Mitgliedstaaten muss vorab diese Erklärung auch ohne Nachfrage erfolgen.
Es ist also eine Anmeldung dann vorzunehmen; für diese Anmeldung ist das Formular 0400 des Bundesfinanzministerium zu nuten.
Werden mehr als 12.500 € überwiesen (also nicht bar eingeführt) ist dieses zu melden. Die Anmeldung erflogt dabei über die Anmeldeformulare der Bundesbank. Dazu folgender Link:
http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Dossier/Service/meldewesen_aussenwirtschaft_formularcenter_september_2013.html
Die Herkunft ist nachzuweisen, also erklären, von welchem ausländische Konto es stammt; das wird dann reichen.
Beim Finanzamt müssen Sie das Vermögen im Rahmen der Steuererklärung angeben.
Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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danke fuer Ihre Antwort. Bitte bestaetigen Sie mir nur noch, ob mein Verstaendniss fuer Ihr Schreiben richtig ist:
1. Ueberweisung eines Geldbetrags ab 12500 Euro( die Hoehe nach oben unbegrenzt? ) aus Nicht-EU-Staaten
muss man bei Bundesbank mittels das Formular 0400 vor dem Eintreffen melden.
2. Das auslaendische Bankkonto von wo das geld nach Deutschland ueberwiesen wird, gilt als eiziger Herkuftsnachweis. Belege von Verkaeufe von Immobilien,
Bilder usw, sind nicht notwendig/vorzulegen?
3. Ist Ihre Aussage auf dieser Weise auch rechtskraeftig?
Wenn Sie noch meine o.g. Restfrage beanworten wuerden, waere ich Ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichen Gruessen
L.G. Lo
bei der Bundesbank müssen Sie nicht das Formular 0400 nutzen (das gilt für den Zoll und Bareinfuhr), sondern dem Link folgen und dort bei der Seite der Bundesbank das Formular herunterladen.
Es kommt auf den Einzelfall an, ob noch weitere Belege nachgewiesen werden müssen; dass lässt sich nicht verallgemeinert. In der Regel reicht aber das Konto.
Die Aussage hat Bestand für den von Ihnen geannnten Sachverhalt; aber es sind immer Einzelfallentscheidungen anhand ALLER Umstände, die zu berücksichtigen sind.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
auf dieser Weise sein Drogengeld reinwaschen?.
Es muss doch noch eine Dienstelle sein fuer die
"Reinheitspruefung" des Geldes, die also Richtlinie
herausgibt?
Fuer eine kurze Antwort waere ich Ihnen dankbar.
Mit freundlichen Gruessen
L.G. Lo
bitte schauen Sie sich Ihre Fragen an, die allesamt beantwortet worden sind. Denn es wurde danach gefragt, was SIE machen müssen, und das ist Ihnen mit entsprechenden Links zu den von Ihnen gewünschten Anmeldeformularen mitgeteilt worden.
Bei Auffälligkeiten wird die Staatsanwaltschaft über Verdachtsmeldungen der Bank eingeschaltet, die dann den Sachverhalt hinsichtlich einer Strafbarkeit gemäß § 261 StGB und dem Geldwäschegesetz überprükt - Richtlinie gibt es so nicht, sondern es ist immer eben ein Einzelfall.
Aber bitte haben Sie nun dafür Verständnis, dass ich micht da kurz fassen, denn dieses gehört nicht mehr zu Ihren Fragen und kostenlosen Nachfragen, die vom Einsatz umfasst sind.
Da muss ich mich -auch in Rahmen der Gleichbehandlung zu anderen Nutzern - daher entsprechend kurz fassen. Gerne können Sie aber längere Abfassungen zum System in Deutschland erhalten, wenn Sie eine entsprechende neue Frage stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle