Gehaltskürzung nach Krankheit
Fragestellung
In 2010 war ich wegen einer Psychose 10 Wochen krank (Juli bis Sept.)und bin danach mit dem Hamburger Modell innerhalb von 3 Wochen wieder voll in den 8 Stunden-Tag zurückgekehrt.
Mein Arbeitgeber eröffnete mir Ende des Jahres 2010, dass man aufgrund meiner angeblich herabgesetzten Leistungsfähigkeit beabsichtige, mein Gehalt um €350,- Euro zu kürzen und setzte mir eine Bewährungsfrist von 3 Monaten. Die Gehaltskürzung wurde zum 01.03.2011 vollzogen. Detaillierte Gründe bzw. Fehlverhalten wurden nicht genannt.
Ich habe die Kürzung hingenommen, weil ich psychisch nicht stabil genug war, um mich gegen diese Behandlung zur Wehr zu setzten.
Jetzt sind 6 Jahre vergangen und ich bin schon sehr, sehr lange genesen und fühle mich heute leistungsfähiger denn je. Ich war in den vergangenen Jahren insgesamt 1 Tag krank und bin nun zum Arbeitgeber gegangen, um die Aufhebung der Gehaltskürzung zu fordern.
Das Gespräch ist am kommenden Mittwoch, den 22.03.2017.
Welches Recht habe ich? Kann der Arbeitgeber auf der Kürzung beharren? War es überhaupt rechtens, dass er mir das Gehalt gekürzt hat ?
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Antwort von Rechtsanwalt Stefan Steininger
Sehr geehrter Fragesteller,
ich halte die damalige Gehaltskürzung nicht für gerechtfertigt.
Allerdings müssen wir die Situation ja heute betrachten. Hieraus ergibt sich für mich, das mehr als 5 Jahre hinweg der niedriger Lohn gezahlt wurde. Außerdem waren Sie ja wohl (notgerungen) mit diesem Umstand einverstanden.
Daher spricht mE vieles dafür, hier anzunehmen, dass der Vertrag einvernehmlich, oder zumindest stillschweigend, geändert wurde.
Damit ist der neue Lohn Vertragsbestandteil geworden und steht auch heute noch.
Daher sehe ich einige Probleme bei der Durchsetzung der Ansprüche, allerdings müsste man die damalige Vereinbarung prüfen. Evtl. gibt es Schriftwechsel, der hier noch etwas herausholen lässt.
ich rate Ihnen, mit dem Arbeitgeber zu sprechen und auch die Situation hinzuweisen.
Sollte das alles nichts bringen, wäre eine weitere anwaltliche Prüfung auf jeden Fall notwendig.
Ich hoffe, dass ich Ihnen trotzdem zunächst helfen konnte.
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Die Information, dass eine Änderung des Arbeitsverhältnisses mit einer Gehaltskürzung nicht schriftlich festgehalten werden muss, ist wichtig, und es steht nun für mich fest, dass ich rechtlich keine Möglichkeiten habe.
Bei dem bevorstehenden Gespräch wird es sich also im Grunde um ein Gespräch über die Forderung nach einer Gehaltserhöhung handeln. Insofern haben Sie mir weitergeholfen, und ich bin vorbereitet.
Die Rechnung bezahle ich gerne !
Kann man da wirklich unterschiedlich interpretieren?
Für mich liegt es auf der Hand. Meine psychische Instabilität wurde vom Arbeitgeber ausgenutzt.
Darüber zu sprechen, war jeh meine Absicht.
Insofern tut es mir leid, aber ihr Ratschlag hat mir nicht wirklich weiter geholfen.
Dass es sich um eine Änderung des Vertrages handeln dürfte, hatte ich auch bereits geschrieben.
Für Arbeitsverträge gibt es keine Schriftformerfordernis, daher kann die Änderung auch mündlich erfolgen.
Daher bleibe ich dabei, dass derzeitigen Kenntnisstand entsprechend Ihre Chancen unterdurchschnittlich sein dürften, auch wenn Sie lieber etwas anderes hören würden.