Geerbte spanische Immobilie Provinz Alicante an Hausbesetzer verschenken möglich
Fragestellung
Sehr geehrte Frau Anwältin,
sehr geehrter Herr Anwalt,
im Dezember 2016 verstarb unser Vater ( Erbengemeinschaft bestehend aus Tochter & Sohn des Erblassers ).
Er hinterließ u.a. ein Reihenhaus in Spanien ( Nichtresidente ). Dieses ist seither auch unrechtmäßig in Besitz genommen worden ( O. ), Strom, Gas, Instandhaltung wird durch die Nutzer entrichtet.
Die Umschreibung der Immobilie erfolgte Ende 2019 im spanischen Grundbuch auf die Erbengemeinschaft.
Mittlerweile ist uns die Kontaktaufnahme zu den Hausbesetzern gelungen, wir stehen in Email Kontakt.
Da unsererseits keinerlei Interesse an der Immobilie besteht gibt es Alternativen, für welche wir ihren juristischen Rat benötigen.
Wir haben den O. zunächst ein schrifltiches Kaufpreisangebot unterbreitet, welcher lt. Aussage z Zt nicht aufgebracht werden kann. Im Gegenzug wurde uns angeboten, einen Mietzins zu entrichten auf Basis eines Mietkaufes ( obwohl bereits seit 4 Jahren ohne Mietzahlung dort gelebt wird ).
Da wir kein Interesse an einer Vermietung zu spanischen Recht haben und davon auszugehen ist, dass der Mietzins eh nicht entrichtet werden wird kommt dies für uns nicht in Frage.
Wir benötigen den fachlichen Rat bei der Möglichkeit, ob und unter welchen Voraussetzungen das Objekt inkl. Grund und Boden an die Bewohner verschenkt werden könnte.
Für uns ist das Wichtigste, daß wir aus dem Besitz dieser Immobilie kommen, da auch als Beispiel keine Gebäudeversicherung dafür besteht ( alte Vsg. konnte angeblich nicht übernommen werden, eine neue Versicherung käme nur in Frage, wenn wir das Haus zeitweise im Jahr zu gesicht bekämen ( Ferienimmobilie ). Das Risiko ist uns einfach zu hoch.
Wie schätzen Sie diese Möglichkeit ein?
Mit freundlichem Gruß
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Christian Janssen
Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,
vielen Dank für die Beauftragung und das damit verbundene Vertrauen.
Grundsätzlich ist die Schenkung an die Besetzer die effektivste Möglichkeit um aus der Haftung heraus zu kommen. Aufgrund des fehlenden Versicherungsschutzes ist dies nicht zu unterschätzen, da sämtliche Mitglieder der Erbengemeinschaft mit ihrem Privatvermögen für die Immobilie haften.
Allerdings gibt es bei dem Schenkungsvertrag folgendes Problem: Die Schenkung hat eine Änderung des Grundbuchs zur Folge, weshalb der Schenkungsvertrag notariell zu beurkunden ist. Die beschenkten Besetzer müssen sich mit ihrem Ausweis und der dazu passenden Meldeadresse beim Notar in Spanien melden. Ich kann mir kaum vorstellen, dass diese Menschen über eine ladungsfähige Anschrift verfügen. Sollte die Schenkung formunwirksam sein, gilt sie als nicht vollzogen und Sie haften weiter für die Immobilie.
Darüber hinaus müssen die Besetzer mit einer erheblichen Belastung mit Schenkungssteuer rechnen.
Ich würde Ihnen eher empfehlen einen Makler vor Ort zu beauftragen einen Käufer für die Immobie zu suchen. Dieser kann Ihnen auch bei der Räumung der Immobilie behilflich sein, welches durch ein neues Gesetz aus dem Jahr 2018 in Spanien sehr viel leichter von statten geht.
Ich hoffe, dass ich Ihnen für den Moment weiterhelfen konnte und würde mich über eine positive Bewertung sehr freuen.
Beste Grüße
Rechtsanwalt Janssen
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