Gas Wasser Installateur abmahnen die Restarbeiten durch zu führen
Beantwortet von Bauingenieur / Sachverständiger Wiland Kling in unter 2 Stunden
Fragestellung
Bei einer Grundsanierung eines Hauses habe ich das Problem, dass der Gas und Wasserinstallateur seine Arbeiten nicht beendet.
Die Heizung ist jetzt im Betrieb allerdings läuft sie nur im Handbetrieb und nicht im Automatikbetrieb da etwas defekt ist.
Desweiteren wurden die Rohbauarbeiten im Bad im 1 OG nicht beendet so das die Arbeiten des Trockenbauers sowie des Fliesenlegers zum erliegen gekommen sind.
Von meiner Seite aus wurde bisher nur eine vorher abgemachte Abschlagszahlung an die Firma bezahlt. Ein weiterer Abschlag wurde bisher noch nicht gefordert. Ich würde mir wünschen, dass die Gas und Wasser Firma von einem Anwalt per Mail abgemahnt wird die Arbeiten innerhalb von 5 Werktagen zu beenden. Ich denke das hier eine Mail oder ein Brief von einem Anwalt bereits die erwünschte Wirkung erzielen sollte.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Bauingenieur / Sachverständiger Wiland Kling
Sehr geehrter Fragesteller,
bitte beachten Sie die Anlage.
Mit freundlichen Grüßen,
Wiland Kling
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Mit freundlichen Grüßen, Wiland Kling
Leider war ich so naiv und habe keinen festen Trrmin vorher abgemacht. Ist es nicht möglich da ein Standard Formular mit einem anwaltlichen Briefkopf aufzusetzen?
Zur Not auch Simon die Richtung das wenn die Firma nicht weiter macht ich ein anderes Unternehmen beauftrage. Es wäre super wenn Sie mr da weiter helfen könnten.
Meine Daten sind : Marcel Maresch, Forstweg 13 in 38302 Wolfenbüttel. Das Bauvorhaben ist Im Weidenkamp 3, 38304 Wolfenbüttel Groß Stöckheim.
Die Firmen Daten sind:
Rudolf Pohl
Sanitär-und Heizungstechnik GmbH
Winkel 39b, 38835 Osterwieck / OT Berßel
ich empfehle Ihnen zunächst die Verwendung des von mir erstellten Formulars mit Ihren Angaben sowie der Adresse Ihres Vertragspartners.
Zum Thema des Endtermins ergänzen Sie, dass das vertraglich vereinbarte Werk nicht erfolgreich abgeschlossen ist. Ein vereinbarter Termin ist nicht zwingend erforderlich. Das Schreiben reicht zunächst als Inverzugsetzung. Sie können an dieser Stelle ergänzen:
"Abhilfeaufforderung - Der Auftragnehmer wird mit Empfang dieses Schreibens unverzüglich aufgefordert, die vertraglich vereinbarten Leistungen wieder aufzunehmen und den werkvertraglich geschuldeten Erfolg zu erwirken."
Bitte berücksichtigen Sie ferner, dass das Schreiben mit anwaltlichem Briefkopf bei dem Unternehmer kaum zusätzliches Aufsehen erregt wird. Die rechtliche Stellung ist zunächst die gleiche, auch wenn Sie selbst agieren. Wichtig ist, dass Sie als Vertragspartner den Heizungsinstallateur in Verzug setzen. Das erreichen Sie mit dem Schreiben.
Ferner werden Sie erfahrungsgemäß keinen Anwalt finden, der den Vorgang für dieses Honorar aufnimmt und im Rahmen der Kanzlei abwickelt. Rechnen Sie in diesem Fall mit Kosten von ca. 350 Euro.
Das Ergebnis ist aber zunächst das gleiche.
Ich hoffe Ihnen geholfen zu haben und stehe Ihnen gerne weiter zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen, Wiland Kling