G 35 Untersuchung fuer Auslandaufenthalte
Fragestellung
Hallo
Ich arbeite seit vielen Jahren fuer ein deutsches Maschinenbauunternehmen in Dubai. Die G 35 Untersuchungen fuehren wir alle 2 Jahre in Deutschland durch. Nach der letzten Untersuchung im November 2016 erhielt ich ein bedingtes OK wobei eine sehr gute aerztlicje Betreuung vor Ort gefordert wurde und die naechste Untersuchung nach 1 Jahr gefordert wurde.
Nach Ablauf des o.g. 1 Jahr wurde ich ueber den naechsten faelligen G 35 Untersuchungstermin unterrichtet und mein Arbeitgeber beklagt sich, dass ich ihm das entsprechende Zertifikat des Arztes nicht vorgelegt habe und droht mit Rueckruf nach Deutschland.
Ich habe inzwischen einen Termin fuer die erneute G 35 Untersuchung in Dubai und habe meinen Arbeitgeber schriftlich bestaetigt, dass ich das OK der letzten Untersuchung erhielt und alle Impfungen in Dubai durchgefuehrt habe. Das letzte bedingte Zertifikat habe ich nicht vorgelegt.
Wie sieht die Informationspflicht des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber bezgl. des G 35 Zertigikates aus in.meinem Fall ?
Vielen Dank im vorraus
Klaus Korzeng, Dubai
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Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrter Ratsuchender,
sofern - und so verstehe ich Ihre Schilderung - den Arzt in Dubai selbst ausgesucht haben, sind Sie verpflichtet, den Arbeitgeber zu unterrichten und diesem auch das Zertifikat auf Anforderung zur Verfügung zu stellen.
Der Grund ist darin zu sehen, dass der Arzt von sich aus den Arbeitgeber nicht informieren darf, der Arbeitgeber aber die G35 Bescheinigung im Rahmen seiner Fürsorgepflicht zur Vorlage benötigt, also dieses Zertifikat vorliegen muss.
Da dann zum Arzt selbst keine rechtliche Möglichkeit zur Hergabe des Zertifikates besteht, obliegt es dann dem Arbeitnehmer, dieses Zertifikat dem Arbeitgeber (durch Anweisung an den Arzt) zur Verfügung zu stellen.
Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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Vielen Dank dass Sie sich meiner Anfelegenheit annehmen moechten. Es ware ebenfalls zu klaeren, ob ich das Recht habe die neue G 35 Untersuchung bei meinem qualifizierten Hausarzt in UAE durchzufuehren wo ich sofort einen Termin am 19.2. erhielt oder auf den Arzt des Arbeitgebers angewiesen bin in Bielefeld.
Mein hiesiger Arzt ist Vertragsarzt der Deutschen Botschaft, VW und Lufthansa und qualifiziert.
Gruss
Klaus Korzeng
+971529011162
Sie sind nicht darauf angewiesen, den vom Arbeitgeber vorgeschlagenen Arzt in Bielefeld aufzusuchen, d.h. Sie können auch selbst einen Arzt in UAE aufsuchen.
Voraussetzung ist, dass der Arzt qualifiziert ist, die Untersuchung vornehmen und das Zertifikat ausstellen zu können. Davon dürfte auszugehen sein.
Aber der Arbeitgeber muss die Untersuchung dann auch nicht zahlen. Suchen Sie als Arbeitnehmer den Arzt aus, müssen Sie (und nicht der Arbeitgeber) die Kosten tragen.
Ist das alles gewährleistet, haben Sie das Wahlrecht und können den Arzt eben selbst aussuchen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle