Fristlose Kündigung PKW Leasingvertrag
Fragestellung
Ich benötige rechtliche Hilfestellung bei der Feststellung ob die fristlose Kündigung eines PKW Leasingvertrag durch den Leasinggeber rechtmäßig ist.
Im März 2017 wurde ein 12 Monats PKW Leasingvertrag ( Kilometer-Leasing ) für eine neu gegründete 1 Personen UG abgeschlossen. Vor Fahrzeugübergabe wurden Mietsonderzahlung und Service-gebühren in Höhe von 4000€ erhoben ( 97% der Gesamtzahlung ) und beglichen.
Es verblieb lediglich eine monatliche Brutto Leasing-Rate von 19,36,-. Durch einen Zahlendreher bei der Übermittlung einer neuen IBAN konnte Raten Aug, Sep, Oht, von gesamt 58,- nicht beglichen werden. Erst mit der fristlosen Kündigung des Leasingvertrages mit Frist von 5 Tagen zum 01.11.2017 wurde ich in schriftliche Kenntnis gesetzt, das die Leasing-Raten nicht abgebucht werden konnten. Leasinggeber gibt an mich per E-mail informiert zu haben, diese sind jedoch im Spamfilter hängen geblieben. Nach Aufforderung durch eine vom Leasinggeber beauftragten Firma sollte ich die offenen Raten und die aktuelle Novemberrate begleichen, Ursprüngliche Forderung lt. fristloser Kündigung 69,- erneute Forderung 87,- welche zum 13.11.17 fristgemäß beglichen wurde. Der Leasinggeber stellt weiterhin Rechnungen über die monatlichen Raten November, Dezember, Januar welche von mir fristgemäß beglichen werden. Der fristlosen Kündigung habe ich Aufgrund fehlender Information über offene Forderung und Unverhältnismäßigkeit zur bisher bezahlten Summe und dem für mich entstehenden finanziellen Schaden. Zu zahlender Gesamtbetrag bis Vertragsende am 27.März.2018 sind 38,72,-
Meine Fragen:
1. hat die fristlose Kündigung Bestand, wenn im Vorfeld nicht über die ausstehenden Raten schriftlich informiert wurde. Leasinggeber gibt an per E-mail informiert zu haben, welche aber nicht in der Zeit zugestellt wurden und im Spamfilter hängen blieben.
2. Nach der Kündigung werden mir weiterhin die Rechnungen der monatlichen Leasingraten Nov, Dez, Jan zugestellt, welche fristgemäß beglichen werden. Wird dadurch nicht die einseitig ausgesprochene fristlose Kündigung außer Kraft gesetzt? Da kein Rückstand mehr besteht und aktuell alle Forderungen fristgemäß beglichen werden und der Leasinggeber durch die weitere Rechungsstellung an der Fortführung des Vertrages festhält?
Trotz der niedrigen Raten und der hohen Mietsonderzahlung hält der Leasinggeber an der Kündiung fest und geht auf keinen Schadensminderenden Vorschlag meinerseits ein und zieht dazu alle Register inkl. einer speziellen Rückholungsfirma für den PKW
Bin für jede juristische Hilfe Dankbar.
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Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrter Ratsuchender,
eine fristlose Kündigung ist zulässig, wenn der gewerbliche Leasingnehmer zwei aufeinanderfolgende Leasingraten schuldet.
Das ist hier der Fall und aufgrund der vertraglichen und gesetzlichen Vorschriften müssen Sie auch nicht darauf gesondert hingewiesen werden, da (das unterstelle ich) diese Kündigungsmöglichkeit eben im Vertrag enthalten sein dürfte.
Da nach dem Vertrag die Leasingraten zu bestimmten Zeiten zu leisten sind, kommen Sie auch ohne weitere Hinweise automatisch in Verzug, d.h. Sie mussten nicht gesondert informiert werden. Zudem obliegt es Ihnen, auch den Spamordner regelmäßig zu kontrollieren.
Somit konnte und durfte die Kündigung ausgesprochen werden.
Auch die Zahlung der weiteren Raten ändert daran nichts.
ABER: Was Ihnen hilft ist die Tatsache, dass Sie sofort nach Kenntnis die Außenstände komplett ausgeglichen haben.
Wenn der Leasinggeber dieses ohne Widerspruch hingenommen hat, auch die weiteren Raten widerspruchslos hinnimmt und Ihnen die Raten auch weiterhin in Rechnung stellt, wird man DARIN dann insgesamt ein solches Verhalten sehen, dass die Kündigung nach § 242 BGB dann wegen Verstoßes von Treu und Glauben unwirksam macht.
Denn bei Betrachtung aller Gesamtumstände liegt dann kein wichtiger Grund für die Kündigung mehr vor, so dass Sie der Kündigung widersprechen sollten.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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