Fristlose Kündigung als Mieter
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir wohnen seit 2,5 Jahren in einer Neubauwohnung in der immer wieder das warme Wasser ausfällt.
Desertierten gibt es viele Mängel, die schon bei Einzug bekannt waren und bis heute nicht behoben wurden.
Mehrfaches erinnern änderte nichts.
Wir fühlen uns nicht wohl und würden am liebsten fristlos kündigen, haben wir hierfür ein Recht?
Herzliche Grüße
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Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrte/ Ratsuchende/r,
leider habe ich keine guten Nachrichten für Sie:
Die von Ihnen geschilderten Gründe reichen für eine fristlose Kündigung nicht aus.
Das ist nur dann der Fall, wenn es einem Mieter nicht zugemutet werden kann, die gesetzliche (drei Monate) oder vertraglich vereinbarte (?) Kündigungsfrist nicht mehr einzuhalten.
Dabei werden die Interessen beider Vertragsparteien zu prüfen sein, wobei hier ein ganz gravierender Punkt zu Ihren Lasten ist, dass viele Mängel schon beim Einzug bekannt gewesen sind.
Wenn Sie aber mit diesen Mängeln dann 2,5 Jahre "gelebt" und es hingenommen haben, würde jedes Gericht Sie fragen, warum es dann nicht noch drei Monate auszuhalten ist.
Hier liegt das Problem, nämlich das Hinnehmen der Mängel über einen so langen Zeitraum.
Die Mängel der Warmwasserversorgung wären dann eine Frage die Mietminderung, die dann zwischen 7 bis 15 % der Warmmiete leigen kann (je nach Dauer des Ausfalles), aber eben nicht zur fristlosen Kündigung reicht.
Daher werden Sie die Kündigungsfrist leider einhalten müssen.
Ich bedauere, Ihnen keine bessere Mitteilung machen zu können; aber die rechtliche Lage spricht gegen Sie.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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