Freistellungsauftrag richtig erteilen (genau Beschreibung mit Zahlen)
Beantwortet von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Fragestellung
Hallo Herr Schröter,
wie kann ich optimal Freistellungsauftrag erteilen (bei ING-DiBa, ebase + bhw) bzw. muss ich das?
Ich bin verheiraten (gemeinsame Freistellungsaufträge) und
1. ich und meine Ehefrau haben - zwei Wohnriesterverträge bei bhw
2. ich einen Bausparvertrag (Arbeitnehmersparzulage + Wohnungsbauprämie) bei bhw
3. ich einen VwL-Fond-Sparvertrag bei Ebase (Arbeitnehmersparzulage, man kann zwei Verträge - bhw + Fondsparvertrag - gleichzeitig besparen um die Zulage zu bekommen)
4. ich einen Banksparplan bei ING-DiBa (o. Arbeitnehmersparzulage - 40 EUR - zahlt mein zweiter Arbeitgeber)
4. mein vierjähriger Sohn hat einen Fond-Sparplan bei Ebase (25 EUR monatlich + 3% Dynamik)
Vielen Dank.
MfG
K. (Stammkunde)))))
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben nachfolgend beantworte:
- Der Freistellungsauftrag führt dazu, dass auf die Kapitalerträge bis zu den jeweiligen Freibetrag abzuführende Abgeltungssteuer ausgeschüttet wird. D.h. der Freibetrag führt zu einer vorzeitigen Steuererstattung, die sonst erst mit der Einkommenssteuererklärungen erfolgen würde.
- Der Freibetrag kann durch jeden Ehegatten getrennt oder gemeinsam erteilt werden. Auch kann eine getrennter oder gemeinsamer Freistellungsauftrag auf verschiedene Kapitalerträge und Konten aufgeteilt werden.
- Für die Erteilung eines Freistellungsauftrag ist auf dem bankseitigen Formular die Bankverbindungen und die Steueridentifikationsnummer anzugeben.
- Für Ihren Sohn haben Sie die Möglichkeit ebenfalls einen Freistellungsauftrag zu erteilen mit einem eigenen Freibetrag in Höhe von EUR 801,-.
- Der Freistellungsauftrag kann unbefristet erteilt werden und kann durch Sie zum Jahresende widerrufen werden. Eine Änderung ist aber auch unterjährig möglich.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und einen hilfreichen Überblick verschaffen.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt
Sie haben eine Frage im Bereich Kapitalanlagerecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
1. Der Freibetrag Ihre Sohnes sollte für den Fond Sparplan eingesetzt werden.
2. Hinsichtlich des gemeinsamen Freibetrages für Sie und Ihre Ehefrau wäre dieser nach der Höhe der Verzinsung aufzuteilen. Ich gehe davon aus, dass der Fond-Sparplan im Durchschnitt die höchste Verzinsung hat, so dass Sie hier den Freibetrag in Höhe des ungefähren zu erwartenden Zinsertrages ansetzen sollten. Soweit noch ein Teil des Freibetrages zur Verfügung steht, wäre diese dann auf die Wohnriesterverträg einzusetzen. Verbleibt dann noch ein Freibetragsanteil ist dieser auf den Bausparvertrag einzutragen.
Ich hoffe ich konnte Ihre Nachfrage beantworten.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt