Freelance-Tätigkeit aus dem Ausland
Fragestellung
Ich möchte aus einem Nicht-EU-Land (Mexiko) als Freelancer Dienstleistungen für deutsche Unternehmen erbringen. Meinen Wohnsitz habe ich in Mexiko und muss meine Steuern daher dort zahlen. Was muss ich beachten, wenn ich nun Dienstleistungen in Deutschland abrechnen möchte?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Bitte entschuldigen Sie die späte Beantwortung.
Die Besteuerung ist im Doppelbesteuerungsabkommen geregelt. Falls sich um selbständige Arbeit handelt, ist die Tätigkeit im Ansässigkeitsstaat Mexiko zu besteuern, es sei denn, Sie unterhalten in Deutschland eine orstfeste betriebliche Einrichtung oder Sie halten sich mehr als 183 Tage im Jahr i Deutschland auf (Art. 14 DBA). Sollte es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handeln, ist ebenfalls die Besteuerung am Uternehmenssitz vorzunehmen, solange keine Betriebsstätte in Deutschland besteht.
Aus umsatzsteuerlicher Sicht ist bei Leistungen gegenüber Unternehmern (insbesondere wenn der Leistungsempfänger mit einer Umsatzssteuer-Identifikationsnummer auftritt) grundsätzlich eine Besteuerung am Sitz des Leistungsempfängers durchzuführen (Business-to-Business). Hierbei entsteht eine Umkehr der Steuerschuldnerschaft, die Leistungen weren vom Leistsungsempfänger besteuert. Sie als leistender Unternehmer rechnen ohne Umsatzstseuer ab, jedoch mit dem Hinweis auf das Reverse-Charge-Verfahren. Bachten Sie, dass es im Umsatzsteuerrecht zahlreiche Ausnaheregelungen gibt, also fragen Sie bei Besonderheiten bitte nach.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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