Fragen zur EÜR
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Prof. Nettelmann,
ich bin hauptberuflich im Vertrieb für einen Handel angestellt (Steuerklasse 3) und betreibe zusätzlich auf selbstständiger Basis einen Brötchen-Lieferdienst am Wochenende.
Da ich dieses im ganz kleinen Rahmen betreibe, führe ich eine EÜR (von WISO).
Folgende Fragen habe an Sie:
-Ich zahle monatlich eine Gebühr an den Franchisegeber, auf der monatlichen Rechnung wird der Betrag als Servicegebühr ausgewiesen - unter welchem Buchungskonto kann ich diese verarbeiten?
-Bis wann muss ich die EÜR 2019 an das Finanzamt fertig haben?
-Kann ich die EÜR für meine Selbstständigkeit vorab (z.B. im Januar 2020) an das Finanzamt schicken oder muss diese zusammen mit meiner Einkommenssteuererklärung für meine nichtselbstständige Tätigkeit zusammen mit meiner Frau (werden zusammen veranlagt) erfolgen?
Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen.
Beste Grüße
F. H.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Prof. Achim Nettelmann
Sehr geehrter Fragesteller,
für die Buchung der monatlichen Franchisegebühren wird in der Literatur das Konto 4901 vorgeschlagen, das Sie dann entsprechend beschriften müssen. Ich gehe davon aus, dass Sie als Kleinunternehmer Ihre Nebentätigkeit ausüben, also nicht umsatzsteuerpflichtig sind.
Ihre Überschussrechnung können Sie nur zusammen mit Ihrer Einkommensteuererklärung und der Anlage N für Ihre Vergütungen als Arbeitnehmer sowie der Anlage G für Ihre selbständige Tätigkeit abgeben, denn die EÜR ist Bestandteil der Anlage G. Die Zahlen der EÜR werden dann automatisch in die Anlage G übernommen.
Die Einkommensteuererklärung 2019 ist bis zum 31.Juli 2020 dem Finanzamt zu übermitteln, wenn Sie Ihre steuerlichen Angelegenheiten nicht einem Steuerberater übertragen. Die Steuererklärung muss wegen der selbständigen Nebeneinkünfte in jedem Fall dem Finanzamt online übermittelt werden.
Ich hoffe, dass ich damit Ihre Fragen beantworten konnte und würde mich über eine positive Bewertung freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Nettelmann
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