Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe am 16.03.2020 von der Stadt Goch die Erlaubnis zum Betrieb meines Gewerbes erhalten. Ich beabsichtige, nebenberuflich (ich bin pensionierter Beamter) Blindenführhunde auszubilden. Um diese Tätigkeit auszufüllen, habe ich seit 2018 erhebliche Kosten für Aus- und Weiterbildung (Schulungsgebühre, Fahrtkosten, Hotelkosten, ...) gehabt. Diese möchte ich gerne steuerlich als Aufwendungen geltend machen. Meine Umsätze aus dem Verkauf der Hunde (geschätzt 1 Hund pro Jahr zu 30.000,- Euro) erwarte frühestens 2021.
Zur Zeit versuche ich den obengenannten Fragebogen auszufüllen. Was muss ich beachten z. B. bei den Zeilen 78, 96, 111, 149-153?
Vielen Dank. Mit freundlichen Grüssen
R. S.
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Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Zeile 78:(Beginn der Tätigkeit): 16.03.2020
Zeile 96 (Neugründung zum): 16.03.2020
Zeile 111 (Gewinn aus Gewerbebetrieb, erwartet): 2020 0 €, 2021 einen realistischen Ansatz, im Zweifel eher niedrig, ohne größer Kopfstände, da nur eine einfache Prognose
Zeile 149 (Sollversteuerung): Dies ist aus Liquiditätsgründen vorteilhaft, würde ich empfehlen. Falls Sie ohnehin Kleinunternehmer bleiben, spielt diese Angabe keine Rolle.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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