Frage zur Steuer bei Existenzgründung
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Christiansen,
Folgender Fall liegt vor:
Ein Minderjähriger möchte nach Genehmigung des Familiengerichts ein Gewerbe anmelden. Das Gewerbe schließt den Import und Absatz von Elektronik, Smartphones und Ähnlichem und deren Reparatur ein und wird anfänglich voraussichtlich monatliche Bruttogewinne im niedrigen vierstelligen Bereich erzielen.
Um den Antrag beim Familiengericht fundiert stellen zu können, sollte jedoch folgendes Problem beseitigt werden:
Die Teilnahme des wichtigen Verkaufskanals eBay ist ab 18 und Ausnahmen sind nicht zugelassen. Eine Möglichkeit wäre nun, eine GbR oder Ähnliches mit einem volljährigen Geschäftspartner zu gründen und das eBay-Konto über diese Person laufen zu lassen, was erlaubt ist. Das wichtigste ist jedoch, dass zusätzlich entstehende Steuern dadurch vermieden werden sollen – jegliche Abgaben sollten über den Minderjährigen laufen.
Die Frage wäre nun, wie man diese Situation am günstigsten lösen könnte. Der Minderjährige sollte jegliche Steuern zahlen, das eBay-Konto aber auf eine volljährige Person laufen.
Wäre es außerdem damit einhergehend möglich, völlig unangemeldete und unversteuerte Umsätze von Mitte 2019 bis Mitte 2020 unter 17500€, jedoch über der Einkommenssteuergrenze straffrei oder zumindest ohne größere Konsequenzen nachzuversteuern? In diesem Zeitraum wurden Güter als „Privat“ verkauft, und unter mehreren eBay-Accounts (teilweise auch von Accountinhabern, die die Steuererklärung 2019 schon abgegeben haben). Trotz dessen sollten Steuern wieder vollständig über den Minderjährigen abgeführt werden – wäre dies möglich?
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Tag und vielen Dank für die Beauftragung bei yourXpert!
Ihre Fragen möchte ich Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworten.
Grundsätzlich wäre eine GbR-Gründung denkbar. Wenn jedoch die Besteuerung vollständig bei dem Minderjährigen (Person A) erfolgen soll, sehe ich das kritisch bzw. nicht machbar. Es wäre allerdings eine GbR denkbar, bei dem Person A z.B. 99% der Anteile hält und Person B (Volljähriger) 1%. Dann müsste B nur 1% besteuern (EInkommensteuer) und A 99%. Die Umsatzsteuer wäre ja ohnehin nur ein durchlaufender Posten für die GbR.
Die Besteuerung der bereits erfolgten Beträge müsste grundsätzlich bei der Person erfolgen, die diese Einnahmen erzielt hat (Accountinhaber). Eine Abwälzung der Einnahmen auf Person A ist nicht möglich, soweit diese ihm/ihr nicht eindeutig und objektiv nachvollziehbar zuzuordnen sind. Diese Einnahmen müssten also, sofern sie steuerlich relevant sind (also gewerbliche Verkäufe mit Gewinnerzielungsabsicht) von den Personen (nach)versteuert werden. Im Zweifel wäre hier eine geänderte Einkommensteuererklärung für 2019 einzureichen. Wenn die Beträge kurzfristig nachgemeldet werden, wird das Finanzamt hier sicher keine Strafe festsetzen. Eine Verzinsung für Steuernachzahlungen das Jahr 2019 betreffend beginnt ohnehin erst am 1.4.2021.
Ich hoffe Ihre Fragen damit beantwortet zu haben, sonst melden Sie sich gerne noch einmal.
Ansonsten wünsche ich Ihnen einen schönen Restsonntag!
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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