Frage zur gesetzlichen Krankenversicherung / TK
Beantwortet in unter 2 Stunden
Fragestellung
Meine Frage:
ich bin seit 2006 Freelancer im Bereich Webprogrammierung und seither durchgehend bei der Signal Iduna privatversichert. Von Dezember 2017 bis Mai 2018 (Probezeit) war ich Angestellter und war als (neues) Mitglied bei der Techniker Krankenkasse versichert.
Das Problem: Nach Beendigung meiner Anstellung verlangte die TK weiter Beiträge von mir, woraufhin ich eine Kündigung schrieb die auch bestätigt wurde. Es stellte sich dann heraus, daß ich die Kündigung hätte früher schreiben müssen und die Mindestdauer der Mitgliedschaft bei der TK 18 Monat beträgt, was ich leider nicht wußte.
Fazit: ich soll nun zu meiner ohnehin vorhandenen Privatversicherung zusätzlich monatlich 416,- Euro für die TK bezahlen - das wäre dann Mai 2018 bis Mai 2019.
Die Beraterin der TK meine es wäre alles rechtens und ich wäre "selber schuld" weil mir das mit den 18 Monaten Mitgliedschaft nicht bekannt war.
Ist dies rechtens bzw. gibt es eine Möglichkeit trotzdem aus dieser Zwangsmitgliedschaft herauszukommen, vorzugsweise auch noch rückwirkend? Mein Versicherungsschutz bei der Signal Iduna lief wie gesagt parallel und ich habe keine Anwartschaft beantragt.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort des Experten
Sehr geehrter Mandant,
vielen Dank für Ihr Vertrauen. Gerne habe ich den geschilderten Sachverhalt geprüft und möchte diesen folgendermaßen einschätzen:
Nach meinem Verständnis der Antwort der TK gehen hier ein paar Punkte "durcheinander": Es ist zunächst grundsätzlich korrekt, dass bereits von Gesetzes wegen eine mindesten 18-monatige Bindung an eine einmal gewählte Krankenkasse gilt. Dies ist auch dann der Fall, wenn Ihnen dies nicht bekannt ist, da es sich hierbei nicht um eine vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist, sondern vielmehr um eine unmittelbar wirkende Vorschrift handelt. Nachlesen können Sie dies in § 175 Absatz 4 SGB V.
Allerdings vermute ich, dass bei der TK einige ganz entscheidende Punkte entweder nicht bekannt, oder falsch verarbeitet sind: Denn diese Regelung gilt nur für Kündigungen, also den Fall, dass Sie von einer GKV zur anderen freiwllig wechseln möchten.
Ein solcher Fall ist vorliegend nicht gegeben: Nach Ihrer Schilderung waren Sie nach zunächst selbständig erfolgender Tätigkeit anschließend hauptberuflich angestellt tätig. Diese Tätigkeit bedingt bei ihrem Ende eine automatische Beendigung der Versicherungspflicht bereits von Gesetzes wegen, also unabhängig davon, ob Sie kündigen und wie viele der 16 Monate bis dahin abgelaufen sind.
Nun kann es natürlich sein, dass Sie nach Beendigung Ihrer Anstellung aus einem anderen Grund versicherungspflichtig wurden, etwa wegen einer regulären Meldung als Arbeitssuchender. Hierzu haben Sie aber nichts vorgetragen, so dass ich hiervon auch nicht ausgehe.
Damit müsste Ihre GKV Ihnen nach Vorliegen aller Infos zum Ende Ihrer Anstellung die Information zukommen lassen, dass Ihre Versicherungspflicht geendet hat und Sie die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung in der GKV haben, ebenso gut aber dabei verbleiben können, sich privat zu versichern.
In diesem Fall müssen Sie keine Beiträge nachentrichten, bzw. können eventuell bereits zu viel gezahlte Beiträge zurück verlangen, sobald Sie der GKV das Ende der Versicherungspflicht und den Abschluss einer privaten Krankenversicherung nachgewiesen haben.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen und stehe für eventuelle Rückfragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Désirée Fritsch
Rechtsanwältin
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vielen Dank für Ihre schnelle und kompetente Antwort.
Ergänzend möchte ich hinzufügen:
1. Ja, ich wollte NICHT von einer GKV zu einer anderen wechseln sondern nur "wieder zurück" zur privaten die parallel weiterlief, dies hatte ich bei der TK auch mehrmals kommuniziert (schriftlich, per Email + 2x persönlich) aber wurde wohl ignoriert.
2. ich habe mich nicht als Arbeitssuchender gemeldet
3. ich bin mir zu 90% sicher, keine Verständigung bekommen zu haben, daß ich freiwilliges Mitglied bleiben kann, denke aber es hängt mit der besagten verstrichenen Frist + "verspäteten" Kündigung zusammen(?)
4. die TK verlangte von mir Einkommensnachweise in Form von ESt-Bescheiden für 2016 und 2017 (was mich sehr überraschte warum dies (meiner Meinung nach) NACH meinem Austritt noch verlangt wurde, sowie eine Bestätigung meiner PKV daß ich durchgehend versichert war. Zudem forderte Sie, daß ich evtl. Änderungen meiner Einkünfte sofort mitteilen soll.
Ich ging ehrlichgesagt auch davon aus, daß nach meinem Ausscheiden aus der Firma die Angelegenheit erledigt ist, aber leider flatterten kurz darauf direkt die ersten Vorschreibungen in's Haus.
Ich danke Ihnen vielmals für die Auskunft und würde nun versuchen, aufgrund dessen die Angelegenheit mit der TK zu klären zumal ich bereits 2600 EUR bezahlt habe und aktuell 1600 EUR gefordert werden.
Ich war bereits 2x vor Ort und wurde trotz detaillierter Schilderung meiner Situation) sehr barsch abgewiesen und es wurde auch nicht nachgefragt/darauf eingegangen, sondern nur darauf verwiesen, daß ich zahlen müßte.
Falls die TK sich trotzdem noch weigern sollte, würde ich sehr gerne auf Sie zurückkommen und schicke Ihnen aus dem System anschließend eine Angebotsanfrage.
Können Sie mir schon vorab zusichern, daß unter gegebenen Umständen wie von Ihnen beschrieben ich die Beiträge zurückfordern kann? Wie gesagt, eine Dame verwies darauf, daß ich zu spät gekündigt hatte - ich ging davon aus, daß ich nach der Festanstellung bei der TK nicht kündigen muß und das automatisch über den Arbeitnehmer läuft.
Mit freundlichen Grüßen,
T. Gugger
ich bitte um Entschuldigung für meine leider noch nicht erfolgte Rückäußerung. Ich bin erkrankungsbedingt für einige Tage ausgefallen und heute erstmals wieder im Büro.
Gerne komme ich schnellstmöglich auf Ihre Nachfragen zurück.
Mit den besten Grüßen
Daniela Désirée Fritsch
Rechtsanwältin
vielen Dank für Ihre Ergänzungen. Diese hören sich sehr nach dem an, was ich auch bereits angenommen hatte. Eine Garantie vermag ich Ihnen natürlich nicht zu geben. Dies wäre schlichtweg unseriös. Dazu müsste man die vorliegenden Papiere sichten und im einzelnen prüfen können.
Soweit ich dies sehe, scheint es ja aber bislang - noch - keine belastbare endgültige Stellungnahme seitens der TK gegeben zu haben, gegen welche man sich gegebenenfalls wenden könnte. Sofern sich dies zwischenzeitlich geändert haben sollte, wäre die Grundlage natürlich noch einmal eine andere.
Ich muss Ihnen jedoch mitteilen, dass für mich zum April eine berufliche Veränderung ansteht, weshalb ich bereits derzeit keine neuen Mandate mehr annehme, da ich nicht gewährleisten kann, diese auch noch abgearbeitet zu bekommen.
Aus diesem Grunde muss ich Sie darum bitten, sich mit einer Anfrage im Hinblick auf eine eventuelle ergänzende Tätigkeit an einen Kollegen oder eine Kollegin zu wenden.
Mizt freundlichen Grüßen
Daniela Désirée Fritsch
Rechtsanwältin