Frage zur Arbeitsvertragserweiterung
Beantwortet
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe bislang im Vertriebsinnendienst gearbeitet und arbeite nun auch im Aussendienst.
Ich habe zuvor ein normales Fixgehalt bekommen. Nun soll allerdings das Gehalt anders aufgeteilt werden.
Mein Arbeitgeber möchte mein Fixgehalt leider nicht erhöhen. Stattdessen möchte er, dass ich eine Garantieprovision bekomme. Hier habe ich allerdings im Internet eine Definition gefunden, dass dieses wie ein Kredit vom AG ist. Diese Provision wird mir aber später nicht abgezogen, lt mündlicher Aussage. Zur Zeit gibt es auch noch keine Zielvereinbarungen, an denen ich gemessen werde. Dies erfolgt erst in ca einem Jahr. Und selbst dann soll diese Fixprovision mir ohne Abzüge zustehen. Mir ist klar, dass ich diese naCh jeder neuen Zielsetzung neu verhandeln muss, darüber bin ich auch nicht glcklich. Mein AG will in Zukunft, dass ein gewisser prozentualer Anteil im Monat ausgezahlt wird. Diese werden mir dann auch angeblich nicht mehr abgezogen und soll quasi wie ein fixum sein. Die Differenz soll ich dann rhalten, wenn die Ziele erreicht wurden (1x im Jahr) oder entsprechend mehr. Hier gibt es dann eine Staffelung. ICh habe meinem AG deshalb gesagt, dass im der Arbeitsvertragserweiterung drinnen stehen muss, dass ich diese Garantieprovision nicht zurückzahlen muss. Ich habe allerdings bedenken, dass selbst dies nicht "wasserdicht" ist. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir Hilfestellung leisten. Ich habe nämlich bedenken, dass ich zum Schluss doch was zurückzahlen soll.
Vielen Dank im Voraus!
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Antwort des Experten
Sehr geehrter Fragensteller,
es gibt 2 gebräuchliche Verwendungen des insofern missverständlichen Begriffs "Garantieprovision".
a) Die Garantieprovision wird in der Tat teilweise als eine Dispokredit des Arbeitgebers verstanden. Dieser Dispokredit wird gewährt um die Grundabsicherung wie Miete, Lebensversicherung, Haushaltskosten etc. überhaupt bezahlen zu können.
Allerdings wird die Zahlungspraxis des Arbeitgebers hieraus in Realität bereits oft einen fixen Lohnanspruch machen, zumal, wenn das "Minimum" der Garantieprovision durch Provisionen stets erreicht wird:
http://www.olg.brandenburg.de/sixcms/media.php/4250/6%20U%20034-07.pdf
b) In anderen Zusammenhängen wird die Garantieprovision anders verstanden:
Als fixer und fester Lohnanteil ohne Kreditcharakter, der unabhängig vom Umsatz gezahlt wird und auf keinen Fall zurückzuzahlen ist.
Letzteres sollte man vertraglich eindeutig im Wortlaut regeln. Dann gibt es auch keine Unklarheiten.
"Zwingen" kann Sie jedenfalls der Arbeitgeber ohne (Änderungs-)kündigung nicht zu einer Vertragsänderung.
Viel Erfolg!
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Saeger
- Rechtsanwalt -
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