Frage zur anstehenden Trennung/Scheidung mit Kindern
Fragestellung
Sehr geehrte Frau Standke,
folgende Ausgangssituation:
Mein Ehemann und ich leben in einer Wohnung zusammen mit unseren beiden Kindern. Es ist jedoch schon ausgesprochen, dass wir keine gemeinsame Zukunft mehr haben und auch eine räumliche Trennung und sicher auch irgendwann Scheidung auf Papier angestrebt wird.
Was ist rechtlich zu beachten und vor allen Dingen wie sieht das finanziell dann für mich/uns aus in Bezug auf die folgenden Themen?
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falls Sie diese Daten noch benötigen:
Einkommen Ehemann: 1900 Euro/netto/monatlich (Angestellter)
Einkommen Ehefrau: 1300 Euro/netto/monatlich (Angestellte)
Kinder: 6 und 10 Jahr
Kindergeld: wird derzeit für beide Kinder an mich (Ehefrau) ausgezahlt
Wohnort: Jena (Thüringen)
Wohnart: Mietwohnung 1000 euro warm/Monat
Ehevertrag: keiner
verheiratet seit 2004
ausgesprochen nur noch in einer Art Zweckehe zusammen
Girokonten: sind schon immer getrennt, jeder hat seins, die alltäglichen Kosten teilen wir uns
Vermögen: keins
PKW: einer, dieser wurde von meinem Mann bereits vor der Ehe angeschafft
SChulden: während der Ehe hat jeder von uns im eigenen Namen mal einen Kredit aufgenommen, der auch noch läuft
Meine Aufwendungen für die Kredittilgung sind im Monat ca 250 euro, da ich keinen Einblick in die Finanzen meines Mannes habe kann ich die Aufwendungen für die Tilgung seines Kredites nur schätzen mit ca 350 euro im Monat.
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1. Betreuung der Kinder/Unterhalt:
-ich gehe heute davon aus, dass wir beide mit einer 50/50 Betreuung der Kinder einverstanden sein werden. wöchentlicher Wechsel zum Beispiel
-wie verhält es sich hier mit einer eventuellen Unterhaltspflicht oder muss hier einfach jeder mit seinem Geld auskommen, weil 50/50?, wie hoch wäre der Unterhalt oder fällt das dann weg?
2. Mietvertrag:
-im aktuellen Mietvertrag sind wir beide, mein Mann und ich als Mieter eingetragen. Wenn ich weiß dass ich in ein paar Monaten ausziehen möchte, muss ich den Mietvertrag abändern? Mit Abschluss eines neuen Mietvertrages für meine eigene Wohnung stünde ich ja sonst in zwei Verträgen als Mieter.
-Kann ich meinem Mann einfach zumuten, dass er die Kosten ab meinem Auszug für die Wohnung alleine trägt? Stellt sich mir die Frage vielleicht nur wegen meines Gewissens, weil ich als erste den Schritt der Trennung umsetzen werde oder gibt es da einen Anspruch gegen mich wenn ich "einfach" ausziehe. Im Gegenzug werde ich ja fast alle Möbel in der jetzigen Wohnung lassen damit diese nicht halb leer ist. Ich müsste mich dann ja aber fast neu einrichten und möchte natürlich auch nicht schlechter gestellt sein, finanziell. Aufgrund der 50/50 Betreuung bräuchte ja jeder eine Wohnung mit Ausstattung für zwei Kinder. Wie könnte man das am besten regeln?
Gibt es sonst im vorweg ncoh etwas zu beachten bei einer anstehenden Trennung?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin Kristina Standke
Sehr geehrte Ratsuchende,
zu 1.)
Bei einer 50/50 Betreuung der Kinder muss grundsätzlich jeder entsprechend seiner Einkommensverhältnisse Kindesunterhalt leisten (Vater je Kind 284 EUR, dies entspricht dem Mindestunterhalt).
Aufgrund Ihres Einkommens wären sie jedoch dazu nicht in der Lage, da sie nach Abzug der Verbindlichkeiten unter dem Selbstbehalt (1080 EUR) liegen.
Praktisch läuft es meistens so, dass die Eltern vereinbaren, gegenseitig auf den Unterhalt zu verzichten. Die Frage ist jedoch, ob sie sich das leisten können und ob sie alleine mit Ihrem Gehalt den Lebensunterhalt bestreiten können.
Vllt. könnte man sich dahingehend einigen, dass der Vater nur für ein Kind Unterhalt zahlt.
zu 2.)
Sie sollten unbedingt den Mietvertrag ändern. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Ihr Vermieter Sie in Anspruch nimmt, wenn Ihr Ehemann nicht zahlt.
Nicht jeder Vermieter ist dazu bereit. Sie sollten daher mit dem Vermieter sprechen.
Sie müssen es Ihrem Mann zumuten. Finanziell können Sie sich es ja auch nicht leisten. Eventuell muss Ihr Mann auch noch umziehen. Auf die Dauer wird er sich diese Wohnung auch nicht leisten können.
Die Hausrataufteilung erfolgt eigentlich so, dass jeder berechtigt ist, die Hälfte mitzunehmen. Hier sollten Sie auch nicht zu viele Zugeständnisse machen, weil Sie für die Neuanschaffungen keinen Ausgleich von Ihrem Ehemann fordern können. Das was Ihnen schon bei der Hochzeit gehörte und SIe sozusagen mit in die Ehe gebracht haben, verbleibt Ihnen und können Sie sowieso mitnehmen.
Ansonsten sollten Sie noch für getrennte Konto sorgen und sich möglichst viele Informationen zu den Vermögens- und Einkommensverhältnissen Ihres Ehemann beschaffen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiter helfen und wünsche Ihnen viel Erfolg!
Mit freundlichen Grüßen
Kristina Standke
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Könnten sie mir speziell zum Unterhalt bitte noch mal genau aufschlüsseln wieviel mein Mann zahlen müsste, ob ich etwas zahlen müsste und was mit dem Kindergeld passiert, welches mir ja im Moment voll ausgezahlt wird für beide Kinder?
Ich möchte noch kurz wissen, wie viel Geld im Monat im Falle einer Unterhaltszahlung genau zur Verfügung hätte. Dann kann ich mit meinem Mann besser eine Vereinbarung treffen.
Verstehe ich es also richtig, dass man den Unterhalt mit einer Vereinbarung auschließen/einschränken kann.
Ehegattenunterhalt gibt es in dem Fall auch nicth zu berücksichtigen, oder?
Leben die Kinder bei Ihrem Mann, hat dieser einen Anspruch auf das Kindergeld und auf Unterhalt von Ihnen. Bei Ihren Einkommensverhältnissen liegen Sie unter dem Selbstbehalt. Wenn dieses aus einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit rührt, müßten Sie nichts zahlen. Ansonsten würde Ihnen eine fiktive Erwerbstätigkeiten unter Umständen zugerechnet werden.
Aus diesen zwei Wegen ist nun der Mittelweg zu finden, falls sie sich wirklich dazu entschließen, sich die Betreuungszeiten hälftig zu teilen. Dieses sollte auch aufgrund der Unterhaltszahlungen gut überlegt sein.
Für Ehegattenunterhalt sehe ich aufgrund der Einkommem kein Raum.
Es ist schwierig und sehr riskant für mich, eindeutige Berechnungen vorzulegen, da der Unterhalt auch noch von anderen Faktoren und Bedingungen abhängt. Ich kann Ihnen daher nur empfehlen, vor Ort anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Sie sollten sich an einen Fachanwalt für Familienrecht wenden. Es besteht die Möglichkeit sich für eine Beratung einen Beratungsschein bei Ihrem Amtsgericht zu holen. Dann werden die Beratungskosten zu einen großen Teil von der Staatskasse übernommen. Hinsichtlich des Kindesunterhalts gibt es auch beim Jugendamt kostenlose Beratungsstellen.
Mit freundlichen Grüßen
Kristina Standke