Frage zur Abgabe der KST Erklärung in ELSTER
Fragestellung
Sehr geehrter Herr STB,
mir liegt für eine GMBH (Keine Holding, kein Umsatz, nur Aufwand in 2017) ein Jahresabschluss vor, den ich gerne über ELSTER abgeben möchte. Für die GmbH wurde ab Ende Juni die Liquidation aufgehoben und seitdem nimmt sie wieder am Geschäftsbetrieb teil. Es handelt sich also um eine unbeschränkt in D steuerpflichtige GmbH.
Hier meine Fragen:
-Welche Formulare muss ich abgeben, damit ich die KST korrekt für eine unbeschränkt steuerpflchtige GmbH abgebe?
- Muss ich die KST für das komplette Jahr erklären oder reicht der Zeitraum, ab da die Liquidation der GmbH aufgehoben wurde?
Danke
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Antwort von Steuerberater Steffen Becker
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich beantworte diese im Rahmen einer Erstberatung aufgrund Ihrer gemachten Angaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Wenn Sie bisher für den kompletten Liquidationszeitraum keine Erklärung abgeben haben, empfiehlt sich, die weitere Vorgehensweise vorab mit dem Finanzamt abzusprechen.
Wenn Sie bisher für jedes Kalenderjahr eine KSt-Erklärung abgegeben haben, geben Sie "ganz normal" für das Kalenderjahr 2018 eine Erklärung ab.
Auf jeden Fall sollte dies aber in Abstimmung mit dem Finanzamt passieren.
Die mindestens abzugebenden Formulare sind:
-Mantelbogen KSt 1
-Anlage ZVE
-Anlage GK
-Anlage WA
-Anlage KSt 1F
-ggf. Anlage Verluste
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Mit freundlichem Gruß
Steffen Becker
Steuerberater
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