Frage zum Timing Umfirmierung GbR zu GmbH
Fragestellung
Guten Tag,
ich habe eine Frage zur Umfirmierung meines Unternehmens, das aktuell als GbR mit 2 Gesellschaftern betrieben wird.
Am Ende soll das Unternehmen zur GmbH umfirmiert werden. Auf Grund zahlreicher Verträge mit internationalen Lieferanten
sowie der Registrierung als Telekommunikationsanbieter bei der Bundesnetzagentur möchte ich von einer Neugründung der GmbH absehen und
wünsche mir den Übergang zur GmbH inkl. Rechtsnachfolge.
Der Weg wird über die Zwischengründung einer OHG laufen, welche sich danach per Umwandlungsgesetz zur GmbH umwandeln soll.
Hierzu habe ich bereits mit dem zuständigen lokalen Notar Kontakt aufgenommen um die nötigen Dokumente für die Handelsregistereintragung vorzubereiten.
Insbesondere was das Timing angeht, habe ich jedoch noch einige Fragen.
Für die Umfirmierung der GmbH zum Stichtag XX.XX.XXXX ist eine Spaltungsbilanz der OHG erforderlich. Diese kann meines Wissens nach aber erst zu einem Zeitpunkt
nach dem Datum XX.XX.XXXX erstellt werden. Laut Notar müsse die Spaltungsbilanz aber zum Zeitpunkt der Anmeldung der Umfirmierung vorhanden sein, und dieser Zeitpunkt
müsse zeitlich VOR dem XX.XX.XXXX liegen.
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir diese Frage qualifiziert beantworten würden.
Als kleinen Anreiz habe ich ggfs. den Anschlussauftrag zu vergeben, die Dokumente des Notars von steuerlichen Gesichtspunkten aus zu überprüfen, da dies vom Notar unbedingt so gewünscht ist. Ferner muss die GmbH künftig bilanzieren...
Vielen Dank bereits vorab für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrter Ratsuchender,
wenn der Umwandlungsstichtag der 01.01.2016 ist, ist die Spaltungsbilanz auf den 31.12.2015 aufzustellen. Zwecks Anmeldung zum Registergericht benötigt der Notar eine Spaltungsbilanz, die maximal auf einen acht Monate zurückliegenden Stichtag erstellt worden ist. Nur dann kann die Umwandlung der OHG in eine GmbH rückwirkend auf den 01.01. erfolgen.
Somit benötigt der Notar die Schlussbilanz der OHG spätestens im August 2016.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen weitergeholfen zu haben. Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
Steuerberater
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