Frage in Bezug auf einer Situation (BTMG)
Fragestellung
Guten Tag Herr Joachim,
Ich habe eine wichtige Frage zwecks einer verzwickten Situation und möchte diesbezüglich ihren juristischen Rat.
Folgende Situation:
Person baut in im Keller einer Wohnung (zur Miete) Canabis an. Die Stromkosten laufen über zwei Jahre extrem in die höhe. Aus diesem Sachverhalt beschließen die Vermieter (2 Personen) das Gespräch mit der betroffenen Person zu suchen. Die Vermieter verlangen die Schlüssel zum Keller. Die betroffene Person erwidert dass sie nicht weiß wo diese sind/möchte diese nicht hergeben. Vermieter brechen darauf hin in den Keller durch das Fenster ein und finden die BTM mit Equipment und allem drum und dran. Vermieter machen Beweisfotos von allem.
Nun kommen die Vermieter zurück zur betroffenen Person und verlangen 6000€ in Bar (Für die seit zwei Jahren erhöhten Stromkosten), damit die Polizei nicht eingeschaltet wird. Betroffene Person gibt den Vermieter in der ersten Woche 5000€ in Bar.
Nun wollen die Vermieter die restlichen 1000€ zum Monatsanfang haben. Jedoch ist es der betreffenden Person nicht möglich (oder nur unter sehr widrigen Umständen) das restliche Geld aufzutreiben.
Jetzt meine Frage an Sie Herr Joachim:
1.Was würde geschehen wenn die besagte Person einfach die Zahlung einstellt. Inwiefern kann
dieser Person noch juristisch verfolgt werden. Ist dies überhaupt noch möglich, nachdem die
Vermieter Schweigegeld angenommen haben?
2. Oder sollte die Person das restliche Geld einfach bezahlen?
3.(Besagte Person wird Ende Juli für ein Jahr lang in Mittelamerika studieren. Inwieweit könnte sich
dieses Vorhaben erschweren wenn es zu einer Anzeige von Vermieters Seite käme.
Studentenvisum ist (noch) nicht ausgestellt)
Momentane Situation:
-Keine Polizei ist informiert
-Der Keller ist Leergeräumt (Keine BTM oder ähnliches mehr vorhanden)
-Vermieter besitzen "Beweisbild" wie oben geschildert
-Betroffene Person wohnt (offiziell) nicht mehr in der Wohnung. Wird diese Woche aber noch ausziehen. (Es handelt sich um eine WG nebenbei bemerkt)
Ziel: Die Besagte Person soll die restlichen 1000€ nicht mehr bezahlen müssen und vor allem das angehende Studium im Ausland wahrnehmen können.
Ich hoffe Sie können mir auf meine Geschilderte Frage eine ausführliche und vor allem positive Rückmeldung geben.
lg
Daniel S.
(Im Anhang finden sie einen Screenshot der vom Vermieter verfassten WhatsApp Nachricht bezüglich der Geldübergabe)
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Rechtsanwalt und Mediator Christian Joachim
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für ihre Anfrage und das damit entgegengebrachte Vertrauen.
Gerne beantworte ich Ihre Fragen:
Zunächst dürfte es aufgrund der Vereinbarung der Zahlung der 6000 Euro keinen weiteren Zahlungsansprüche geben, da es sich um eine Straftat des Vermieters handeln dürfte. Er hat Ihnen hier einen Geldbetrag abgepresst unter dem Vorwand eine Strafanzeige nicht zu erstatten. Dies ist entsprechend als Nötigung, gegebenenfalls sogar als Erpressung aufzufassen.
Mithin ist das Rechtsgeschäft sittenwidrig, da es hier im Rahmen einer Straftat geschlossen worden ist. Sie könnten hier gegebenenfalls die 5000 Euro sogar zurückfordern.
Darüber hinaus gibt es auch nur eine mündliche Vereinbarung, hier müsste im Zweifel zivilrechtlich der Vermieter nachweisen, dass er einen Anspruch gegen Sie hätte.
Dies schützt allerdings die Person, die Cannabis angebaut hat, nicht vor einer strafrechtlichen Verfolgung.
Diese Tat, die letztlich wohl auch strafrechtlich relevant ist, wenn insbesondere Cannabis zum Weiterverkauf angebaut worden ist und keine ordnungsgemäße Genehmigung für den Anbau vorlag und gegebenenfalls hier auch die entsprechenden Pflanzen und Materialien zur Weitergabe als Betäubungsmittel vorgesehen waren.
Bei einer Strafanzeige wird daher mit hoher Wahrscheinlichkeit auch eine entsprechende Verurteilung zu erwarten sein.
Das Schweigegeld des Vermieters spielt dabei keine Rolle.
Auch ist letztlich nicht sicher, wenn Sie den Restbetrag bezahlen, dass eine Anzeige nicht erstattet wird.
Inwieweit hier das Studium möglicherweise beeinträchtigt ist, kann ich noch nicht sagen.
Sofern Sie mit entsprechenden Visum nach Mittelamerika ausreisen, dürfte wohl derzeit eine direkte Strafverfolgung aus Deutschland nicht drohen, es sei denn, die Strafverfolgungsbehörde wird sie mit einem internationalen Haftbefehl suchen. Voraussetzung hierfür ist dann auch eine Strafanzeige.
Hier dürfte es auf den Umfang des Anbaus wohl ankommen und die Schwere der Tat, ob die Staatsanwaltschaft einen solchen Haftbefehl beantragen würde.
Die Modalitäten und Voraussetzungen eines Studentenvisums sind mir hier nicht bekannt, in der Regel werden allerdings Straftaten nicht unbedingt hier Grundlage eines Einreiseverbots sein, zumal auch noch keine rechtskräftige Feststellung einer Straftat erfolgt ist.
Ich hoffe, dass ich ihre Fragen zunächst hilfreich beantwortet habe und stehe bei Nachfragebedarf gerne weiterhin zur Verfügung.
Über eine anschließende positive Bewertung freue ich mich.
Viele Grüße
Christian Joachim
Rechtsanwalt
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