Frage doppelte Haushaltsführung / Untermiete am Nebenwohnsitz
Fragestellung
Guten Tag,
folgender Sachverhalt:
Ich bin im Zuge einer berufsbedingten doppelten Haushaltsführung, seit August 2019, Hauptmieter einer 3-Zimmer Wohnung (München) mit 85qm. Die Miete beträgt 805 Kalt + 190 Warm + Tiefgarage 45Euro +100 NK (GEZ/Versicherung/DSL/Telefon): Der Gesamtaufwand beträgt ca. 1140Euro.
Ich vermiete 1 Zimmer (15qm) der 3-Zimmerwohnung entgeltlich zur Untermiete. Genutzt werden kann aber die gesamte Wohnung außer ein Zimmer, welches mir vorbehalten ist. Schlussendlich hat jeder von uns je ein Privatzimmer, welche fast identisch groß ist und der Rest der Wohnung wird zusammen benutzt. Im Untermietvertrag wird explizit das 15qm Zimmer genannt. Jedoch im Folgenden auch die Mitbenutzung aller Gemeinschaftsräume bestätigt.
Die Einnahmen zur Untermiete setzen sich wie folgt zusammen:
490Euro Kalt + 140 pauschale für Nebenkosten = 630 EURO
Meine Fragen:
Wie erfasse ich diese Daten korrekt bei der Steuererklärung?
Kann ich Meine Gesamtaufwände für die Wohnung abzüglich Gesamteinnahmen aus der Untervermietung bei der Doppelten Haushaltsführung gelten machen?
Oder gebe ich meine Gesamtkosten bei der doppelten Haushaltsführung an und erfasse die Untermiete separat in der Steuererklärung? Durch den Deck von ca. 1000EURO die wohl monatlich bei der doppelten Haushaltsführung angerechnet werden können, wäre das aus meiner Sicht nicht korrekt und entspricht auch nicht den Sachverhalt.
Untermietvertrag:
Soll ich mir durch den Untermieter noch einmal bestätigen lassen, dass sich die tatsächliche Untermiete auf ½ der Wohnung bezieht und nicht nur auf ein 15qm Zimmer?
Ich hoffe sie können mir ein paar Tipps geben, wie und wo ich die Daten am sinnvollsten Erfassen kann.
Ich danke im Voraus für ein Feedback
Michael Grodnick
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Herr Grodnick,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Ich schlage folgende Lösung für Ihren steuerlichen Fall vor:
Durch die Untervermietung erzielen Sie dem Grunde nach Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, die Sie in der Anlage V Ihrer Einkommensteuererklärung angeben sollten. Sie können gegenüber den Mieteinnahmen Ihre Kosten (Miete, Strom, Gas, Wasser etc.) absetzen. Die Kosten verteilen Sie bei Untervermietung üblicherweise wie folgt:
Einzeln genutzte Flächen nach Quadratmetern
Gemeinsam genutzte Flächen nach Köpfen
Wenn Sie beispielsweise als Zimmer 20 qm nutzen, ergibt sich folgende Aufteilung:
Einzeln genutzt sind 15 qm + 20 qm = 35 qm, gemeinsam genutzt verbleiben 50 qm. Somit entfallen 1/2 der gemeinsam genutzten Fläche (25 qm) plus die einzeln genutzte Fläche (15 qm) auf den Untermieter. Damit hat der Untermieter einen Anteil von 25 + 15 qm = 40/85 = 47 %. Somit geben Sie auch 47 % der Wohnungskosten als Werbungskosten bei der Vermietung an. Den Tiefgaragenplatz sollten Sie nur einrechnen, wenn der Mieter diesen mitbenutzt. Die restlichen 53 % können Sie, wenn die anderen Voraussetzungen bestehen, im Rahmen der doppelten Haushaltsführung geltend machen, unter Beachtung des Höchstbetrags.
Eine entsprechende schriftliche Dokumentation des Untermietverhältnisses ist zu empfehlen (Untermietvertrag, Zahlungsnachweise etc.).
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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