Frage Daytrading ?
Beantwortet von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Fragestellung
Hallo ich habe eine frage wenn ich von meinen Eltern ein Darlehen bekomme fürs daytrading
und diese Darlehen Zurück zahle vom daytrading gewinn ist es verboten ich was nur das ich das was
Eine erlaubnispflichtige Tätigkeit liegt dann nicht vor, wenn Sie die Geldgeber nicht am Gewinn beteiligen.
darüber hinaus wenn ich es zurück gezahlt habe möchte ich meine Eltern finanziell unterstützen vom Daytrading Gewinn darf ich das ohne Erlaubnis oder ist es verboten.
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Antwort von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben nachfolgend beantworte:
1. Für eine erlaubnispfichtige Tätigkeit nach § 1 KWG oder nach der Gewerbeordnung fehlt es an einer auf Dauer angelegt Tätigkeit, die eine Mehrzahl von Kreditgebern und Anlegern betrifft.
2. Es handelt sich hierbei um ein Privatdarlehen auf das Zinsen zu zahlen sind.
Soweit die Geldhingabe nicht erfolgt um an einem Erfolg zu partizipieren liegt schonkeine erlaubnispflichtige Tätigkeit vor.
3. Möglich ist sicherlich, dass Sie Ihre Eltern über den Rückzahlungsanspruch hinaus finanziell unterstützen. Hierfür können Sie auch Mittel verwenden, die aus einem Gewinn Ihrer Tätigkeit herrühren.
4. Auch wenn Sie Ihre Eltern am Gewinn aufgrund der Darlehensvergabe beteiligen, sehe ich aufgrund des einmaligen Charakters und der fehlenden gewerblichen Tätigkeit keine erlaubnispflichtige Tätigkeit i.S.d. § 1 KWG.
5. Gleichwohl sollte der Darlehensvertrag mit einem festen Zinssatz schriftlich abgeschlossen werden. Ob Sie Ihren Eltern dann eine Gewinnbeteiligung auszahlen oder diese regelmäßig unterstützen ist dabei von untergeordneter Bedeutung.
Ich hoffe ich konnte Ihnen einen hilfreichen Überblick verschaffen.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt
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