Formular Feststellung des Bedarfswerts
Fragestellung
Guten Tag,
Ich hab mit meinem Bruder zusammen von unserer Mutter geerbt. Sie hat uns einen Anteil an einer Erbengemeinschaft hinterlassen. Für diesen Anteil will das FA nun den Bedarfswert feststellen. Deshalb müssen wir nun die Formblätter BBW 1 und BBW 2 ausfüllen.
Ich stelle mir nun die Frage, ob ich im BBW1 als Voreigentümer meine Mutter oder die Erbengemeinschaft nennen muss.
Außerdem möchte ich wissen: Muss ich bei "Übertragener Anteil" den Anteil, den meine Mutter besessen hat oder den Anteil den je mein Bruder und ich bekommen, angeben?
Vielen Dank für die Hilfe
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Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Als Voreigentümer tragen Sie die Erbengemeinschaft ein. Den (gesamten) Anteil Ihrer Mutter an der Erbengemeinschaft tragen Sie in Zeile 13 ein.
Als Erwerber tragen Sie bei Erbengemeinschaft (Zeilen 44 ff.) sich und Ihren Bruder ein.
Daraus kann das Finanzamt dann erkennen, dass sich der Anteil Ihrer Mutter auf zwei Erben verteilt.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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