Forderung korrekt?
Fragestellung
Mitte August 2019 schloss ich bei der Sky Deutschland GmbH online einen sog. „Sky-Ticket“-Vertrag ab, der einen Streamingdienst des dortigen Sport- und Filmprogramms beinhaltet.
Laut Vertragbedingungen (AGB) sollte dafür ein monatlicher Betrag von 39,98.- EUR von meinem Konto abgebucht werden (Sepa-Lastschriftmandat dafür erteilt) und bestand ebenso ein monatliches Kündigungsrecht meinerseits.
Im August wurde mir der Monatsbetrag ordnungsgemäß abgebucht. In den Folgemonaten erfolgten dann überhaupt keine Abbuchungen mehr.
Ich kümmerte mich nicht weiter um die Angelegenheit, da ich die Dienste 2019 nur sporadisch nutzte und im Jahre 2020 dann überhaupt nicht mehr, zumal ja coronabedingt auch keine Sportübertragungen mehr stattfanden.
Spätestens dann hätte ich den Vertrag gekündigt, ich war aber der Meinung der würde aus nicht nachvollziehbaren Gründen ohnehin nicht existieren, da mir ja keine Monatsbeiträge abgebucht wurden.
Am 20.08.20 erhielt ich dann folgende Email:
Guten Tag HERR S.,
bitte entschuldigen Sie die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Leider wurden Ihre monatlichen Gebühren aufgrund eines technischen Fehlers seit August 2019 nicht korrekt berechnet und abgebucht. Dies haben wir erkannt und behoben.
Für den Zeitraum von August 2019 bis August 2020 sind insgesamt 492,05 Euro laufende Gebühren angefallen. Diese setzen sich wie folgt zusammen:
• August 2019 mit 14,31 Euro
• September 2019 bis Juni 2020 je 39,98 Euro
• Juli 2020 und August 2020 je 38,97 Euro
Durch Ihre Zahlungen haben Sie 9,99 Euro von dem oben genannten Gesamtbetrag getilgt. Somit weist Ihr Kundenkonto derzeit einen Zahlungsrückstand von 482,06 Euro auf. Diesen werden wir zusammen mit Ihren laufenden Abonnementgebühren im September 2020 von dem uns bekannten Konto einziehen.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Tag.
Freundliche Grüße
Ihr Sky Team
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Darauf erwiderte ich per Email:
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezugnehmend auf Ihre heutige Email (s.u.) lege ich gegen die Aufforderung zur nachträglichen Zahlung von 492,05 € Widerspruch ein.
Mir war nicht bewusst noch im Besitz eines Sky-Tickets zu sein, habe dieses auch im gesamten laufenden Kalenderjahr überhaupt nicht genutzt, weil
a.)
das technisch auf meinem TV nicht möglich war
und
b.)
entgegen der Vertragsbedingungen (AGB) keine MONATLICHEN Gebühren eingezogen wurden.
Insofern bin ich auch nicht bereit nun die o.g. Summe zu bezahlen und kann mir auch nicht vorstellen, dass Ihre Geschäftsabläufe so miserabel sind, dass technische Fehler erst nach 1 Jahr auffallen.
Bevor ich die Angelegenheit einem Rechtsanwalt übergebe, biete ich Ihnen jedoch an, die Beträge aus dem Jahre 2019 (nach)zu zahlen bzw. zu überweisen.
Meine Genehmigung für das Sepa-Lastschriftmandat meines bei Ihnen hinterlegten Bankkontos widerrufe ich mit sofortiger Wirkung.
Für eventuelle Abbuchungen werde Rücklastschriften veranlassen.
Ich gehe von einer gütlichen Einigung aus und erwarte Ihre Stellungnahme dazu.
Mit freundlichen Grüßen
A. S.
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Guten Tag HERR S.,
vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir verstehen Ihren Ärger und bedauern die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Wir bedauern sehr, dass Sie sich mit diesem Anliegen erneut an uns wenden mussten. Unsere Fachabteilung ist bereits über Ihr Anliegen informiert. Bitten haben Sie noch ein wenig Geduld, bis Ihr Anliegen Abschließen geklärt wurde.
Wir wünschen Ihnen eine angenehme Woche.
Freundliche Grüße
Ihr Sky Team
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Am heutigen Tage wurde mir dann der komplette Betrag, trotz meines Widerspruchs, vom Konto abgebucht.
Hätte ich gewusst, dass das Abo noch läuft, hätte ich es schon längst gekündigt, was ja monatlich möglich war, da ich es ja nicht mehr genutzt habe und coronabedingt ohnehin keine Sportübertragungen mehr stattfanden.
Wie soll ich mich nun weiter verhalten? Rücklastschrift?
Für Ihre Hilfe bedanke ich mich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
A.S.
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Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrter Ratsuchender,
insoweit habe ich leider keine guten Nachrichten für Sie und kann nur empfehlen, den Vertrag zu kündigen, falls noch nicht geschehen.
Denn der Vertrag läuft nach Ihrer Schilderung weiter.
Hier liegt es an Ihnen, eine Kündigung zu prüfen und auszusprechen, da der Vertrag eben - rechtlich zulässig - bis zur Kündigung weiterläuft.
Hier muss Sky Sie nicht besondern hinweisen.
Auch die unterlassenen Abbuchungen stellen keinen Grund dar, den Vertrag als beendet einzustufen. Denn innerhalb der Vertragslaufzeit KANN zwar monatlich abgebucht werden, es ist aber ekin MUSS.
Auch hier obliegt es nach der Rechtsprechung dann dem Nutzer (also ihnen), das zu prüfen.
Das kein Empfang möglich ist, bzw. keine Veranstaltungen angeboten worden sind, lässt den Vergütungsanspruch leitder auch nicht entfallen.
Daher würde ich zur Kündigung raten, den Betrag auch nicht zurückbuchen lassen.
Soll die Rechtsschutz tatsächlich in Anspruch genommen werden?
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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Der Vertrag ist schon sofort von mir gekündigt wurden als ich erfuhr, dass er "still" weiterlief.
Die Inanspruchnahme meiner Rechtschutzversicherung ist nicht erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen