Firmenwagen bei Kurzarbeit
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Thomas,
ich werde ab April in Kurzarbeit gehen & ausschließlich aus dem Homeoffice arbeiten.
Ggf. werden wir sogar Kurzarbeit Null haben.
Mein Verdienst liegt deutlich über der Beitragsbemessungsgrenze und zudem versteuere ich einen Firmenwagen wie folgt:
Listenpreis 75 Tsd. €
1 % für private Fahrten + 40 km Arbeitsweg
Lt. meiner bisherigen Info, wird der Firmenwagen bei Kurzarbeit voll versteuert.
Gibt es einen Weg, wie ich den Firmenwagen bei Kurzarbeit nicht versteuern brauche? Es ist für mich kein Problem diesen in der Zeit nicht zu nutzen.
Vielen Dank für eine schnelle Antwort.
Mit besten Grüßen!
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Wenn Sie den Firmenwagen (vorübergehen) zurückgeben, kann auf die Besteuerung in diesem Zeitraum verzichtet werden. Hierzu sollte der Wagen möglichst beim Arbeitgeber abgestellt werden, dies sollte vom Arbeitgeber bestätigt werden.
Angefangene Monate gehen jedoch immer zu Ihren Lasten.
Die Fahrten zur Arbeitsstätte können ggf., falls Sie die Anzahl der Arbeitstage für das gesamt Jahr durch nachvollziehbare Aufzeichnungen oder eine Arbeitgeberbescheinigung nachweisen können, nach der 0,002 %-Methode besteuert werden. Dies ist aber nur einheitlich für das gesamte Jahr möglich. Hierbei ergibt sich ein Vorteil, wenn Sie im Gesamtjahr weniger als 180 Fahrten zur Arbeitsstätte unternehmen.
Die Besteuerung korrigieren Sie dann im Regelfall im Rahmen der Einkommensteuer-Jahreserklärung, da die meisten Arbeitgeber dies nicht leisten können oder wollen.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
Anmerkung der Redaktion:
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