Firmenkauf
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe bzgl. eines Firmenkaufs einige Fragen.
Zum Hintergrund, wir haben 2015 eine Firma dazu gekauft. Der vereinbarte Kaufpreis betrug 94.000€. Der Firmenwert ergibt sich aus langfristigen Kundenverträgen, für die Abrechnungen erstellt werden. Es gibt somit keine Maschinen, Fahrzeugen Räume etc., was einen Sachwert darstellt.
Meine Fragen:
1. Wir leisteten zwei Teilzahlungen zu je 4.000,- und 5.000,-€. Wie werden diese gebucht?
2. Es erfolgt eine monatliche Ratenzahlung zu je 1.000,-€. Wie und als was werden diese gebucht?
3. Wie und als was buchen wir den Firmenwert selbst?
4. Wie buchen wir die anfallenden Zinsen bei der Ratenzahlung und wo, da wir ja den vollen Kaufpreis noch nicht gezahlt haben? Bei einem Darlehen buche ich ja den Wert und anschließend Zins und Tilgung. Wie funktioniert das hier.
5. Wie setze ich das ganze bei der Steuer ab?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater, vBP Ingo Kneisel
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
im Rahmen einer Erstberatung, Ihres Einsatzes und den von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben, möchte ich Ihre Fragen gerne im Nachstehenden wie folgt beantworten:
Der Sachverhalt:
Sie haben 2015 ein Unternehmen zum Preis von 94 T€ gekauft. Diesen Kaufpreis, da er nur auf immaterielle Wirtschaftsgüter, Good Will, etc. entfällt, nennt man einen derivativen, käuflich erworbenen Firmenwert. Im Gegensatz dazu gibt es den selbst geschaffenen, so genannten originären Firmenwert, der nicht aktivierbar ist.
Der derivative Geschäfts- oder Firmenwert ist nach § 246 I 4 HGB bereits handelsrechtlich ein zeitlich begrenzt nutzbarer Vermögensgegenstand. Steuerlich besteht ein Ansatzgebot und die Pflicht, diesen über 15 Jahre abzuschreiben (§ 7 (1) Satz 3 EStG).
Auszug aus dem EstG:
§ 7 Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung
(1) 1Bei Wirtschaftsgütern, deren Verwendung oder Nutzung durch den Steuerpflichtigen zur Erzielung von Einkünften sich erfahrungsgemäß auf einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstreckt, ist jeweils für ein Jahr der Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzusetzen, der bei gleichmäßiger Verteilung dieser Kosten auf die Gesamtdauer der Verwendung oder Nutzung auf ein Jahr entfällt (Absetzung für Abnutzung in gleichen Jahresbeträgen). 2Die Absetzung bemisst sich hierbei nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts. 3Als betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Geschäfts- oder Firmenwerts eines Gewerbebetriebs oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft gilt ein Zeitraum von 15 Jahren….
Zu Ihren einzelnen Fragen:
1. Wir leisteten zwei Teilzahlungen zu je 4.000,- und 5.000,-€. Wie werden diese gebucht?
Antwort:
Zunächst buchen Sie den gesamten Kaufpreis gegen Verbindlichkeiten ein, die Raten werden wiederum diese Verbindlichkeit mindernd verbucht.
2. Es erfolgt eine monatliche Ratenzahlung zu je 1.000,-€. Wie und als was werden diese gebucht?
Antwort:
Wie 1, Die Kaufpreisraten mindern die Verbindlichkeiten.
3. Wie und als was buchen wir den Firmenwert selbst?
Antwort:
Siehe Antwort zu 1, der Firmenwert ist zu aktivieren, indem Sie buchen:
Anlagevermögen an Verbindlichkeiten.
Wenn Sie ein Unternehmen als Ganzes erworben haben, wird keine Umsatzsteuer mit im Spiel sein. Wenn nicht, wäre unter der Voraussetzung einer formal richtig vorliegenden Rechnung des Verkäufers i. S. des UStG, die Vorsteuer mit zu verbuchen. Dies ergäbe dann den entsprechenden Vorsteueranspruch gegenüber dem Finanzamt.
4. Wie buchen wir die anfallenden Zinsen bei Zahlung?
Antwort:
Sie buchen diese anfallenden Zinsen ganz normal als Aufwand, z. B. Zinsaufwand an Bank. Das kommt auch auf Ihre Vereinbarung mit dem Verkäufer an.
5. Wie setze ich das ganze bei der Steuer ab?
Antwort:
Als Betriebsausgabe wirken sich bei richtiger Buchung die Zinsen und die Abschreibungen (1/15 tel p. a.) aus dem Kaufpreis automatisch bei Ihrer Gewinnermittlung/Bilanzierung aus.
Ich hoffe Ihre Anfrage richtig verstanden- und ausreichend beantwortet zu haben. Sollten Rückfragen bestehen, nutzen Sie bitte gerne die Nachfragefunktion.
Sollte meine Antwort zu Ihrer Zufriedenheit ausgefallen sein, würde ich mich sehr über eine Bewertung freuen.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Kneisel
Steuerberater
vereidigter Buchprüfer
Potsdamer Str. 148a, 33719 Bielefeld
Telefon (0521) 92420-0
E-mail: info@ingo-kneisel.de
Internet: www.ingo-kneisel.de
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gerne beantworte ich Ihre Fragen, allerdings ist eine Detailtiefe "hoch" zu dem Preis nicht machbar. "Mittel" wäre gut und m. E. absolut ausreichend. Höre ich nichts von Ihnen, mache ich mich an´s Werk.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Kneisel
Steuerberater, vBP
MfG
Ingo Kneisel
Steuerberater, vBP
Vielen Dank.
Mit freundlichen Gruß
M. D.
Sollten wir telefonieren ?
Meine Kennung ist 79289, dann könnten wir die Buchungen persönlich besprechen.
mfG
Ingo Kneisel
Steuerberater, vBP
MfG
Ingo Kneisel
Steuerberater, vBP
Wenn ich Sie anrufen muss, dann frage ich mich, wofür ich dann 69,- bezahlt habe. Ich bitte Sie einfach, einem Nichbuchhalter den Sachverhalt zu erklären, dass ich dies direkt verbuchen kann.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
ich hatte Ihnen meines Erachtens genau erläutert, wie zu buchen war. Ich hatte das Gefühl, dass Sie mit meinen vorgeschlagenen Buchungssätzen etwas anfangen könnten.
Dem scheint leider nicht so zu sein. Also noch einmal die Buchungssätze:
Zu 1: Anlagevermögen an Verbindlichkeiten
Zu 2: Verbindlichkeiten an Bank/Kasse
Zu 3: Als Konto verwenden Sie im Anlagekontenbereich das Konto "Firmenwert". Diesen können Sie auf 15 Jahre abschreiben.
Zu 4: Zinsaufwand an Bank/Kasse
Buchungssatz im Abschluss: Abschreibung an Firmenwert
Wenn Sie nach dem Lesen meiner weiteren Erläuterungen nun trotzdem noch Verständnisprobleme haben, klärt das möglicherweise eine persönliches Gespräch. Tel. Nr. siehe unten. Das hatte ich Ihnen angeboten und hätte nichts gekostet.
Ich hoffe Ihre Anfrage richtig verstanden- und ausreichend beantwortet zu haben.
Sollte meine Antwort zu Ihrer Zufriedenheit ausgefallen sein, würde ich mich sehr über eine Bewertung freuen. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Kneisel
Steuerberater
vereidigter Buchprüfer
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Vielen Dank
Ingo Kneisel
Steuerberater, vBP
wenn Sie mit meiner Antwort zufrieden waren, würde ich mich sehr über eine Bewertung von Ihnen freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Kneisel
Steuerberater, vBP
Wären Sie so nett, noch an eine Bewertung für mich zu denken? Ich würde mich freuen. Ihnen noch einen schönen Tag.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Kneisel
Steuerberater vBP
würden Sie bitte noch an eine Bewertung denken, wenn Sie mit meiner Beratung zufrieden waren? Ich würde mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Kneisel
Steuerberater, vBP
zur Erinnerung: würden Sie bitte noch an eine Bewertung denken, wenn Sie mit meiner Beratung zufrieden waren? Ich würde mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Kneisel
Steuerberater, vBP
unser Ruf lebt von Ihrer Meinung. Wenn Sie insoweit mit meiner Beratung zufrieden waren, würde ich mich sehr über eine Bewertung Ihrerseits freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Kneisel
Steuerberater, vBP